Patientenrechte, Ausbau der Kinderbetreuung, höhere Bußgelder für Verkehrsrowdys

Foto: Ansicht Gebäude des Bundesrates

© Bundesrat

Grünes Licht für 17 Gesetzesbeschlüsse aus dem Bundestag: die Länder akzeptierten am 1. Februar 2013 zahlreiche Vorhaben, unter anderem die Verbesserungen der Patientenrechte, die Finanzierung von 30.000 zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen, das neue Tierschutzgesetz, umfangreiche Änderungen im Mietrecht und die Anhebung des steuerfreien Grundbetrags zur Sicherung des Existenzminimums.

Auch Regelungen zu den Entflechtungsmaßnahmen der Netzbetreiber im Energiewirtschaftsrecht und Änderungen zur Umsetzung Internationaler Gesundheitsvorschriften haben das parlamentarische Verfahren passiert und können nun dem Bundespräsidenten zur Verkündung zugeleitet werden.

Keine Zustimmung für Jahressteuergesetz und deutsch-schweizerisches Steuerabkommen

Dem umstrittenen deutsch-schweizerischen Steuerabkommen hat der Bundesrat dagegen erneut seine Zustimmung verweigert. Der Bundestag hatte Mitte Januar 2013 den Vorschlag des Vermittlungsausschusses vom Dezember 2012 abgelehnt, das Gesetz vollständig aufzuheben. Daher lag es dem Bundesrat in unveränderter Form zur nochmaligen Abstimmung vor. Ebenso scheiterte das Jahressteuergesetz ein zweites Mal im Bundesrat. Auch hier hatte der Bundestag den Vermittlungsvorschlag nicht umgesetzt, so dass es den Ländern unverändert zugeleitet worden war.

Der Bundestag hat nun die Möglichkeit, zu den beiden Vorhaben den Vermittlungsausschuss anzurufen, um dort nochmals nach Kompromisslösungen zu suchen. Verzichtet der Bundestag darauf, sind die Gesetze endgültig gescheitert.

Schienenbonus im Vermittlungsausschuss

Ein Gesetz zur Aufhebung der lärmschutzrechtlichen Privilegierung für den Bahnverkehr überwiesen die Länder in den Vermittlungsausschuss, um den so genannten Schienenbonus schneller als bisher vorgesehen abzuschaffen.

Keine Mehrheit fand sich dagegen für die von den Bundesratsausschüssen im Vorfeld geforderte Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Tierschutzgesetz und zu den Änderungen des Mietrechts. Die beiden Einspruchsgesetze gelten daher automatisch als gebilligt und können zur Verkündung vorbereitet werden.

Eigene Landesinitiativen

Foto: Blick ins Plenum während einer Abstimmung

Sitzung des Bundesrates

© Bundesrat | 2013

Der Bundesrat beschloss am 1. Februar 2013 auch eigene Initiativen - unter anderem zur Verschärfung des Waffenrechts, zur Kontrolle von Öko-Landbaubetrieben, zum Verbraucherschutz bei Lebensmittelimporten und zum Trinkwasserschutz bei der Gasgewinnung durch die neue Fracking-Technologie. Die Vorlagen werden nun der Bundesregierung bzw. dem Bundestag zugeleitet.

Eine beantragte Entschließung für bundesweite Volksentscheide erhielt nicht die erforderliche Mehrheit.

Drei Landesinitiativen für eine Quotenregelung zur Förderung von Öko-Strom und zum Rechtsschutz in Streitfällen gegen die örtlichen Familienkassen sowie zum Wahlrecht behinderter Menschen wurden im Plenum vorgestellt. In den nächsten Wochen werden sich die Fachausschüsse damit befassen.

Stellungnahmen zu Regierungsentwürfen und EU-Vorlagen

Der Bundesrat nahm Stellung zu zahlreichen Gesetzentwürfen aus dem Bundeskabinett.

Verbesserungen verlangt er unter anderem beim neuen Punktesystem in der Flensburger Kartei für Verkehrsverstöße, bei der Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs, der Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Verbraucherschutz, der Beschleunigung des Netzausbaus für Stromleitungen, der neuen Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern bei den Gemeinschaftsaufgaben und bei der Stilllegung der Schachtanlage Asse II. Der Bundesrat fordert in diesem Zusammenhang, dass radioaktiver Abfall aus Deutschland nicht zur Endlagerung ins Ausland verbracht werden darf.

Stellung nahmen die Länder auch zum EU-Binnenmarkt, zur Digitalen Agenda, zum Schutz von Wasserressourcen und zum Umweltaktionsprogramm der EU bis 2020.

Änderungswünsche beim neuen Bußgeldkatalog für Verkehrssünder

Nur unter der Auflage von Änderungen stimmte der Bundesrat Verordnungen zur Präimplantationsdiagnostik PID, zur Änderung des Bußgeldkataloges für Verkehrsdelikte, zum Transport von Spenderorganen und zur Langzeitlagerung von Quecksilberabfällen zu. Sofern die Bundesregierung die Änderungen umsetzt, kann sie die Verordnungen in Kraft setzen.

Nächste Sitzung am 1. März 2013

In der nächsten Sitzung des Bundesrates am 1. März 2013 geht es unter anderem um die Rechte unverheirateter Väter, Änderungen bei der Riester-Rente und das Bundestagswahlrecht.

Stand 01.02.2013

Rückschau auf die 906. Bundesratssitzung:

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