Mit der Entscheidung, das vom Bundestag beschlossene Gesetz passieren zu lassen, stellte sich die Mehrheit im Bundesrat gegen die Empfehlung seines Agrarausschusses. Dieser hatte die Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel einer umfassenden Überarbeitung empfohlen.
Billigung trotz Kritik
Eine Forderung, die auch der nordrhein-westfälische Minister Johannes Remmel unterstützte. In der Debatte im Bundesrat am 1. Februar 2013 übte er scharfe Kritik an dem Gesetz. Er verwies auf die zahlreichen Änderungsvorschläge, die der Bundesrat im Juli letzten Jahres vorgelegt hat, die aber von den Regierungsfraktionen im Bundestag nicht berücksichtigt worden seien. Bei dem Gesetz gehe es jetzt vorrangig um die Anpassung der Tiere an die Haltung, obwohl das Gegenteil erforderlich sei, so der Minister.

Bundesrat billigt Tierschutzgesetz
© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013
Remmel bemängelte auch das vorläufige Festhalten an der betäubungslosen Ferkelkastration. Sie sollte ursprünglich 2017, statt wie vom Bundestag beschlossen erst 2019 abgeschafft werden. Auch die verlängerte Frist für den Schenkelbrand bei Pferden sei nicht hinnehmbar. Das Gesetz lässt das betäubungslose Einbrennen von Zeichen auf der Tierhaut ebenfalls bis Ende 2018 zu, erst danach wird eine örtliche Betäubung Pflicht.
Dieser Kritik schloss sich Alexander Bonde, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg, an. Das Gesetz erfülle den in der Verfassung festgeschrieben Schutz der Tiere nicht. Es dürften keine faulen Kompromisse zu Lasten der Tiere geschlossen werden, sagte Bonde.
Peter Bleser, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, verteidigte das Gesetz und warnte vor Wahlkampf auf dem Rücken der Landwirte. Es seien eine Reihe von Vorschlägen des Bundesrates eingeflossen, etwa das Verbot, Tiere als Preis bei Wettbewerben auszuloben, und Vorschriften zur gewerblichen Ausbildung von Hunden.
Bei der umstrittenen Firstverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration folge man Forderungen von Besitzern kleinerer Bestände, die mehr Zeit für die Umstellung auf neue Verfahren benötigten. Mit der Gesetzesnovelle könne Deutschland seinen hohen Standard im Tierschutz ausbauen. Schon jetzt gehöre die Bundesrepublik zu den Vorbildern in Europa, so Bleser.
Umfangreiche Regelungen
Das nun im Bundesrat bestätigte Gesetz geht auf eine Initiative der Bundesregierung zurück und setzt in erster Linie die europäische Tierversuchsrichtlinie um. Es enthält auf über 70 Seiten Regelungen zu Tierversuchen, aber auch zur Haltung, Zucht und Verkauf von Tieren sowie das Verbot von sexuellen Handlungen von Menschen an Tieren.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.