Mindestlohndebatte im Bundesrat

Foto: Entgeltabrechnung mit Geldstücken 8,50 Euro

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Sieben Länder haben einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einführen will. Er wird am 1. März 2013 im Plenum vorgestellt. Ob es direkt im Anschluss zu einer Abstimmung über den Entwurf kommt oder die Vorlage zunächst an die Fachausschüsse zur eingehenden Beratung überwiesen wird, ist derzeit noch offen.

Initiatoren des Entwurfs sind die Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Auch das Saarland hat bereits Unterstützung für den Entwurf signalisiert.

Ziel der Initiative ist es, sicherzustellen, dass für alle in Deutschland vollzeitbeschäftigten Menschen ein existenzsicherndes und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen und soziokulturellen Leben ermöglichendes Einkommen erreichbar wird, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Jährlich neue Festlegung

Foto: Gewerkschafter protestieren gegen Sparpolitik

Gewerkschafter protestieren gegen Sparpolitik

© dpa | Jens Wolf | 2013

Der Gesetzesvorschlag sieht einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro vor. Eine Kommission, eingerichtet vom Bundesarbeitsministerium, soll künftig den Mindestlohn jährlich neu festsetzen.

Dem Gremium würden neun Mitglieder angehören: Je drei Vertreter der Spitzenorganisationen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie drei weitere sachverständige Personen aus der Wissenschaft, die weder bei Arbeitgeberverbänden oder Gewerkschaften noch bei deren Spitzenorganisationen beschäftigt sind. Das Bundesarbeitsministerium müsste dem Vorschlag der Kommission zustimmen, damit der Mindestlohn gilt.

Neue Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat

In den Medien werden der Initiative große Chancen in der Länderkammer eingeräumt. Seit dem Regierungswechsel in Niedersachsen verfügen die von SPD und Grünen geführten Länder gemeinsam mit dem rot-rot regierten Brandenburg über 36 Stimmen und damit über die absolute Mehrheit im Bundesrat - diese liegt bei 35 Stimmen.

Zwar kann nicht automatisch von der Parteizugehörigkeit der Landesregierungen auf deren Abstimmungsverhalten geschlossen werden - Landesinteressen stehen im Bundesrat traditionell vor Parteiinteressen. Da jedoch bereits sieben Länder Mitantragsteller der Initiative sind, können deren Stimmen schon als "gesetzt" gelten, ganz unabhängig von der angekündigten Zustimmung des Saarlandes.

Beratungsdauer noch offen

Foto: Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht stellte ihren Entwurf vor

Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht stellte ihren Entwurf vor

© dpa | 2013

Ob es am 1. März 2013 direkt zu einer Abstimmung über den Gesetzentwurf kommt, entscheidet sich erst in der Sitzung selbst. Sollte die Vorlage zur Beratung in die Fachausschüsse überwiesen werden, träfe sie dort auf einen Entwurf Thüringens zum gleichen Thema.

Das Land, das von einer Großen Koalition aus CDU und SPD regiert wird, hatte im September 2012 einen Vorschlag eingebracht, der die Entscheidung über den Mindestlohn den Tarifpartnern überlässt. Die Ausschussberatungen hierzu dauern noch an.

Stand 22.02.2013

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