Bundesrat berät Änderungen bei der Riester-Rente

Foto: Geldstapel mit Buchstaben "Rente" darüber

© panthermedia | Stefan Dietrich | 2013

Ob die vom Bundestag Ende Januar beschlossenen Änderungen bei der Riester-Rente und anderen sogenannten Altersvorsorgeprodukten am 1. März 2013 die Länderkammer passieren werden, ist zurzeit noch fraglich. Der federführende Finanzausschuss macht deutliche Bedenken geltend und empfiehlt dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Die Finanzpolitiker bemängeln in erster Linie, dass der Beschluss des Bundestages die private Altersvorsorge nicht gleichmäßig verbessert und zudem langfristig zu erheblichen Steuerausfällen führen kann.

Deutlich höhere Einnahmenverluste erwartet

Foto: Der Finanzausschuss während einer Sitzung

Der Finanzausschuss während einer Sitzung

© Bundesrat | 2012

Aus Sicht der Finanzfachleute sind die zu erwartenden jährlichen Steuerausfälle - die der Bundestag mit lediglich 20 Millionen Euro angibt - tendenziell zu gering bemessen. Bei längerfristiger Betrachtung über 20 bis 30 Jahre seien erheblich höhere Belastungen der öffentlichen Haushalte zu erwarten, wodurch leichtfertig zukünftige Steuereinnahmen preisgegeben würden.

Zudem bemängelt der Ausschuss, dass das Gesetz in Wohneigentum investiertes Altersvorsorgekapital im Vergleich zu anderen Vertragsarten übermäßig begünstigt.

Auch sei die Anhebung des Förderhöchstbetrags bei den Vorsorgeaufwendungen um 20 Prozent unangemessen und gehe weit über die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus.

Ob der Bundesrat der Empfehlung des Finanzausschusses folgt und den Vermittlungsausschuss anruft, oder dem Gesetz entsprechend dem Votum seines Wirtschaftsausschusses zustimmt, entscheidet sich in der Plenarsitzung am 1. März 2013.

Bundestag sieht aktuellen Anpassungsbedarf

Foto: Rentner auf einer Bank

Rentner

© panthermedia | Liona Toussaint | 2013

Zur Begründung seines "Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes" weist der Bundestag darauf hin, dass vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen neben der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung die kapitalgedeckte betriebliche und private Altersvorsorge zukünftig eine noch stärkere Rolle bei der finanziellen Absicherung spielen wird.

Zehn Jahre nach Einführung der Riester-Rente und sieben Jahre nach Einführung der Basisrente sieht er daher aktuellen Anpassungsbedarf der rechtlichen Grundlagen. Das Gesetz soll insbesondere den Verbraucherschutz bei den Altersvorsorgeprodukten verbessern und zugleich neue Anreize zum Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge setzen.

Stand 26.02.2013

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