Entschließung gegen Abmahnabzocke im Internet

Foto: Rechnung und Stift

© panthermedia | Uros Zunic | 2013

In seiner nächsten Sitzung am 1. März 2013 entscheidet der Bundesrat über eine Entschließung, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, gegen die Abzocke bei Abmahnungen im Internet vorzugehen. Hintergrund sind Massenabmahnungen spezialisierter Anwaltskanzleien, die schon bei geringen Urheberrechtsverstößen Verbraucher mit unangemessenen Honorarforderungen überziehen.

Die Entschließung geht auf das Land Nordrhein-Westfalen zurück, das die Untätigkeit der Bundesregierung bei der Lösung des Problem bemängelt. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty kritisiert, dass trotz mehrfacher Ankündigungen aus dem Bundesjustizministerium kein Gesetzentwurf gegen den Abmahnmissbrauch auf den Weg gebracht worden ist. Nun sei es am Bundesrat, die Regierung zum Handeln zu treiben, denn durch ihre Untätigkeit schaffe die Bundesregierung "ein Biotop für Abmahnwahnsinn in Deutschland". Der wichtige Schutz des geistigen Eigentums gerate durch überzogene Abmahnkosten in den Hintergrund, so Kutschaty in einer Presseerklärung.

Kosten sollen im Rahmen bleiben

Thomas Kutschaty im Bundesrat

Justizminister Thomas Kutschaty

© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013

Die Vorlage, über die der Bundesrat am nächsten Freitag abstimmt, verlangt einen Gesetzentwurf, der auf Grundlage des derzeitigen Urheberrechts unseriöse Geschäftspraktiken bei Abmahnungen unterbindet.

Insbesondere bei einmaligen, geringfügigen Urheberrechtsverstößen soll der Streitwert auf 500 Euro begrenzt werden. In der Folge würden künftig die mit einer Abmahnung anfallenden Kosten im Rahmen gehalten.

Abmahnindustrie schadet Urheberrecht

Notwendig sei ein solches Gesetz, da spezialisierte Anwaltskanzleien massenhaft Verbraucher mit Standardschreiben für bewusste oder unbewusste Urheberrechtsverstöße abmahnten, ohne dass eine Einzelfallprüfung erfolgt. Dabei sei das Ausmaß der Verstöße meist gering. Die Betroffenen scheuten häufig wegen nicht abschätzbarer Kostenrisiken die gerichtliche Auseinandersetzung. Sie würden daher oftmals einen überhöhten Vergleichsbetrag bezahlen, um weiteren Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen.

Dadurch verliere das "zweifellos schützenswerte" Urheberrechts unaufhaltsam an Akzeptanz. Es bestehe der Eindruck, dass es nicht mehr um den eigentlichen Abmahnzweck, sondern um "Abzocke" zu Gunsten einer gewinnorientierten Abmahnindustrie gehe, heißt es in der Begründung zu der Entschließung.

Sechs Prozent der Bundesbürger bereits abgemahnt

Foto: Plenarsitzung im Bundesrat

Plenarsitzung im Bundesrat

© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013

Einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen zufolge sind in Deutschland rund 4,3 Millionen Bürger ab 14 Jahren bereits einmal abgemahnt worden. Der Verband geht davon aus, dass Verbraucher im Durchschnitt 800 Euro pro Abmahnung zahlten, wobei den Abmahnungen durchschnittlich ein Streitwert von 10.000 Euro pro Musiktitel zu Grunde gelegt wird.

Sofortige Sachentscheidung

Nordrhein-Westfalen wird in der Sitzung am 1. März 2013 den Bundesrat um sofortige Entscheidung über die Entschließung -ohne weitere Beratung in den Ausschüssen- bitten. Sollte die Mehrheit im Plenum der Entschließung zustimmen, wird diese umgehend an die Bundesregierung weitergeleitet.

Stand 26.02.2013

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