Vorschau auf die 907. Sitzung des Bundesrates

Foto: Plenarsitzung im Bundesrat

© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013

45 Tagesordnungspunkte stehen am 1. März 2013 zur Beratung an. Aus dem Deutschen Bundestag kommen 14 neue Gesetze und zudem drei so genannte Rückläufer aus dem Vermittlungsausschuss. Fast alle Gesetze sind vermutlich unproblematisch konsensfähig, zwei Vorhaben dagegen umstritten: die Umsetzung des Fiskalvertrags und die Änderungen bei der Riester-Rente könnten in den Vermittlungsausschuss überwiesen werden.

Zunächst befasst sich das Plenum jedoch mit einer Personalie in eigener Sache: der neue Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil wird zum Vizepräsidenten des Bundesrates gewählt und löst auch in dieser Funktion seinen Amtsvorgänger David McAllister ab. Niedersachsen übernimmt ab 1. November 2013 die Präsidentschaft im Bundesrat.

Billigung für 15 Gesetze wahrscheinlich

Nachdem der Vermittlungsausschuss am Dienstag Änderungen zum Melderecht, zu den Bewertungsreserven der Lebensversicherer und zur Besteuerung der Streubesitzdividende beschlossen hat, die der Bundestag am Donnerstag voraussichtlich bestätigen wird, ist auch die anschließende Zustimmung im Bundesrat sehr wahrscheinlich. Ebenfalls problemlos passieren vermutlich verbesserte Rechte für unverheiratete Väter, Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel in der Altenpflege, Stärkung des Ehrenamts, ein neues Wahlrecht für den Bundestag, Änderungen im Versicherungsrecht und sieben weitere Gesetzesbeschlüsse den Bundesrat. Offen ist dagegen, ob die innerstaatliche Umsetzung des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts erneut im Bundesrat durchfällt. Schon dem Vorläufergesetz hatten die Länder im Dezember 2012 die Zustimmung verweigert. Nunmehr hat der Bundestag in einem neuen Anlauf einen Teil des gescheiterten Gesetzes dem Bundesrat erneut vorgelegt. Auch hiermit sind die Finanzminister der Länder allerdings nicht einverstanden. Sie befürchten, dass der Bund ihnen neue finanzielle Verpflichtungen auferlegt. Daher wollen sie das Gesetz im Vermittlungsausschuss überarbeiten lassen. Bedenken haben die Länderfinanzpolitiker auch gegen Änderungen bei der Riesterrente. Diese sollen nach Empfehlung des Finanzausschusses ebenfalls in einem Vermittlungsverfahren ausgeräumt werden.

Mindestlohndebatte auf Wunsch mehrerer Länder

Sieben Länder haben dem Bundesrat einen neuen Vorstoß für einen flächendeckenden einheitlichen Mindestlohn vorgelegt. Ebenfalls von mehreren Ländern eingebracht ist der Gesetzentwurf für ein neues Jahressteuergesetz 2013. Es enthält Teile des ursprünglichen Vorhabens der Bundesregierung, das Anfang dieses Jahres gescheitert war, weil der Deutsche Bundestag die Änderungsvorschläge des Vermittlungsausschusses abgelehnt hatte. Mit dem Steuerrecht befasst sich auch eine weitere neue Initiative: Sie fordert die Gleichstellung der Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht. Gleich drei neue Gesetzentwürfe aus Länderfeder unterbreiten verschiedene Vorschläge zum besseren Schutz vor Fluglärm.

Ein neuer Entschließungsantrag prangert das unseriöse massenhafte Abmahnwesen bei geringfügigen Urheberrechtsverstößen an, ein weiterer verlangt die jahresübergreifende Übertragbarkeit von Bundesmitteln für Küstenschutz und Agrarstruktur. Ebenfalls diskutiert wird eine Entschließung zum mehrjährigen Finanzrahmen der EU, zur Erhöhung des Wohngelds und zum besseren Verbraucherschutz vor Lebensmitteltäuschungen.

Die neuen Initiativen werden im Plenum vorgestellt und voraussichtlich in die Ausschüsse zur Fachberatung überwiesen - es sei denn, in der Sitzung wird auf Antrag direkt über die Initiativen abgestimmt.

EU-Beitritt Kroatiens und seine Folgen

Stellung nehmen wird der Bundesrat voraussichtlich zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der den Arbeitsmarktzugang für kroatische Bürger nach dem Beitritt zur EU ab 1. Juli 2013 regelt. Die Zahl der weiteren Regierungsentwürfe aus dem Bundeskabinett ist überschaubar, ebenso die Anzahl der empfohlenen Stellungnahmen.

Umfangreich äußern wird sich der Bundesrat allerdings zu europäischen Plänen für ein Gemeinsames Kaufrecht im Binnenmarkt und zur Konzessionsvergabe - insbesondere im Bereich der kommunalen Wasserversorgung.

Stand 28.02.2013

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