Bundesrat verlangt Stopp der "Abmahnabzocke"

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Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gegen den Abmahnmissbrauch im Internet vorzugehen. Mit einer Entschließung reagiert er auf Massenabmahnungen spezialisierter Anwaltskanzleien, die schon bei geringen Urheberrechtsverstößen Verbraucher mit unangemessenen Honorarforderungen überziehen.

In der Debatte des Bundesrates am 1. März 2013 übte Nordrhein-Westfalens Finanzminister Thomas Kutschaty Kritik am bisherigen Vorgehen der Bundesregierung. Zwar habe das Bundesjustizministerium vor einem Jahr einen ersten Entwurf zu diesem Thema erarbeitet, dieser sei aber trotz mehrmaliger Ankündigungen der zuständigen Ministerin bisher nicht im Bundeskabinett beraten worden. Auch ein neuer, seit kurzem kursierender Referentenentwurf werde dem Anliegen nicht gerecht und sein "ein Kniefall vor der Abmahnindustrie".

Abmahnindustrie schadet Urheberrecht

Foto: Thomas Kutschaty am Rednerpult im Bundesrat

Thomas Kutschaty am Rednerpult im Bundesrat

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Es gehe in dieser Debatte nicht darum, den Schutz der Urheber infrage zu stellen, vielmehr müsse man gegen die Abmahnabzocke vorgehen, bei der Verbraucher wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Urheberrecht mit übertriebenen Abmahnkosten überzogen werden. Kutschaty zitierte Zahlen von Verbraucherverbänden, wonach in Deutschland rund 4,3 Millionen Bürger ab 14 Jahren bereits einmal abgemahnt worden sind. Durch diese Praktiken verliere das "zweifellos schützenswerte" Urheberrecht unaufhaltsam an Akzeptanz. Es bestehe bei den Bürgern der Eindruck, dass es nicht mehr um den eigentlichen Abmahnzweck, sondern um "Abzocke" zu Gunsten einer gewinnorientierten Abmahnindustrie gehe, sagte Kutschaty. "Dieser Abmahnwahnsinn muss aufhören", so seine Forderung.

Kosten sollen im Rahmen bleiben

Die nun vom Bundesrat gefasste Entschließung verlangt einen Gesetzentwurf, der auf Grundlage des derzeitigen Urheberrechts unseriöse Geschäftspraktiken bei Abmahnungen unterbindet. Insbesondere bei einmaligen, geringfügigen Urheberrechtsverstößen soll der Streitwert auf 500 Euro begrenzt werden. In der Folge würden künftig die mit einer Abmahnung anfallenden Kosten im Rahmen gehalten.

Stand 01.03.2013

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