Reform der Riester-Rente geht in die Vermittlung

Foto: Ordner mit Aufschrift Riesterrente

© dpa | Warnecke | 2013

Die vom Bundestag Ende Januar beschlossenen Änderungen bei der Riester-Rente und anderen Altersvorsorgeprodukten müssen im Vermittlungsausschuss überarbeitet werden. Dies beschloss der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 1. März 2013 und folgte damit einer Empfehlung seines Finanzausschusses, der im Vorfeld deutliche Bedenken gegen die Pläne des Bundestages geltend gemacht hatte.

Die Länder bemängeln in erster Linie, dass das Gesetz die private Altersvorsorge nicht gleichmäßig verbessert und zudem langfristig zu erheblichen Steuerausfällen führen kann.

Deutlich höhere Einnahmenverluste erwartet

Foto: Plenarsaal während Sitzung

Plenarsitzung des Bundesrates

© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013

Aus Sicht der Länderkammer sind die zu erwartenden jährlichen Steuerausfälle - die der Bundestag mit lediglich 20 Millionen Euro angibt - tendenziell zu gering bemessen. Bei längerfristiger Betrachtung über 20 bis 30 Jahre seien erheblich höhere Belastungen der öffentlichen Haushalte zu erwarten, wodurch leichtfertig zukünftige Steuereinnahmen preisgegeben würden.

Zudem bemängelt der Bundesrat, dass das Gesetz in Wohneigentum investiertes Altersvorsorgekapital im Vergleich zu anderen Vertragsarten übermäßig begünstigt.

Auch sei die Anhebung des Förderhöchstbetrags bei den Vorsorgeaufwendungen um 20 Prozent unangemessen und gehe weit über die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus.

Bundestag sieht aktuellen Anpassungsbedarf

Foto: Rentner auf einer Bank

Rentner

© panthermedia | Liona Toussaint | 2013

Zur Begründung seines "Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes" weist der Bundestag darauf hin, dass vor dem Hintergrund der demographischen Veränderungen neben der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung die kapitalgedeckte betriebliche und private Altersvorsorge zukünftig eine noch stärkere Rolle bei der finanziellen Absicherung spielen wird.

Zehn Jahre nach Einführung der Riester-Rente und sieben Jahre nach Einführung der Basisrente sieht er daher aktuellen Anpassungsbedarf der rechtlichen Grundlagen. Das Gesetz soll insbesondere den Verbraucherschutz bei den Altersvorsorgeprodukten verbessern und zugleich neue Anreize zum Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge setzen.

Stand 01.03.2013

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.