Die Länder bemängeln in erster Linie, dass das Gesetz die private Altersvorsorge nicht gleichmäßig verbessert und zudem langfristig zu erheblichen Steuerausfällen führen kann.
Deutlich höhere Einnahmenverluste erwartet

Plenarsitzung des Bundesrates
© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013
Aus Sicht der Länderkammer sind die zu erwartenden jährlichen Steuerausfälle - die der Bundestag mit lediglich 20 Millionen Euro angibt - tendenziell zu gering bemessen. Bei längerfristiger Betrachtung über 20 bis 30 Jahre seien erheblich höhere Belastungen der öffentlichen Haushalte zu erwarten, wodurch leichtfertig zukünftige Steuereinnahmen preisgegeben würden.
Zudem bemängelt der Bundesrat, dass das Gesetz in Wohneigentum investiertes Altersvorsorgekapital im Vergleich zu anderen Vertragsarten übermäßig begünstigt.
Auch sei die Anhebung des Förderhöchstbetrags bei den Vorsorgeaufwendungen um 20 Prozent unangemessen und gehe weit über die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus.
Bundestag sieht aktuellen Anpassungsbedarf

Rentner
© panthermedia | Liona Toussaint | 2013
Zur Begründung seines "Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes" weist der Bundestag darauf hin, dass vor dem Hintergrund der demographischen Veränderungen neben der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung die kapitalgedeckte betriebliche und private Altersvorsorge zukünftig eine noch stärkere Rolle bei der finanziellen Absicherung spielen wird.
Zehn Jahre nach Einführung der Riester-Rente und sieben Jahre nach Einführung der Basisrente sieht er daher aktuellen Anpassungsbedarf der rechtlichen Grundlagen. Das Gesetz soll insbesondere den Verbraucherschutz bei den Altersvorsorgeprodukten verbessern und zugleich neue Anreize zum Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge setzen.