Obwohl der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten eine Billigung des Gesetzes empfiehlt, ist es möglich, dass der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung den Vermittlungsausschuss anruft und damit einer Empfehlung seines Umweltausschusses folgt. Diesem gehen die vom Bundestag getroffenen Regelungen nämlich noch nicht weit genug.
Bestehende Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht mehr ausreichend
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass bei Großvorhaben, deren Auswirkungen über die unmittelbare Umgebung hinausgehen, die bestehenden Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren als nicht mehr ausreichend empfunden werden.

Demonstration
© panthermedia | Ralf Siemieniec | 2013
Es ist ein zunehmendes Interesse der Bürger an frühzeitiger Beteiligung und Mitsprache festzustellen. Die oben genannten Projekte waren und sind hierfür eindrucksvolle Beispiele.
Ziel des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes ist es daher, durch die Einführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung die Planung von Vorhaben zu optimieren. Dies soll mehr Transparenz schaffen und damit die Akzeptanz von Genehmigungsentscheidungen fördern. Die genannten Vorhaben sollen hierdurch insgesamt auch zügiger realisierbar werden.
Mögliche Konflikte schon im Vorfeld erkennen
Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung soll unter anderem die zuständigen Behörden verpflichten, beim Vorhabenträger auf eine Öffentlichkeitsbeteiligung bereits vor Eröffnung des eigentlichen Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens hinzuwirken. Dies soll auch wesentlich dazu beitragen, Großvorhaben künftig insgesamt deutlich schneller verwirklichen zu können, da der Vorhabenträger besser vorbereitete Planungsunterlagen vorlegen muss. Damit könnten mögliche Konflikte bereits im Vorfeld erkannt und entschärft werden, was das anschließende Verwaltungsverfahren entlasten müsste.
Die Ergebnisse der neuen Form der Öffentlichkeitsbeteiligung sind nicht nur der Behörde, sondern auch der betroffenen Öffentlichkeit mitzuteilen. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Bürger auch über Modifizierungen des geplanten Vorhabens unterrichtet sind. Öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen sollen zudem auch immer über das Internet erfolgen.
Umweltausschuss möchte Beteiligung weiter ausdehnen

Innenausschuss
© Bundesrat | Frank Bräuer | 2012
Der Innenausschuss empfiehlt dem Bundesrat, das Gesetz zu billigen. Der Umweltausschuss empfiehlt hingegen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Er möchte erreichen, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung auch dann erfolgt, wenn öffentliche Belange wie zum Beispiel Natur, Umwelt, Hochwasserschutz oder Verkehr erheblich betroffen sind. Zudem sei sicherzustellen, dass auch die anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen aktiv und möglichst frühzeitig über die Planauslegung informiert werden.
Welcher Empfehlung sich der Bundesrat letztlich anschließt, entscheidet sich am 22. März 2013.