Der dem Plenum des Bundesrates vorliegende Richtlinienvorschlag hat zum Ziel, im Rahmen der sogenannten "verstärkten Zusammenarbeit" der elf teilnehmenden Mitgliedstaaten Finanztransaktionen gemeinschaftlich zu besteuern. Auf Geschäfte mit Derivaten sind Mindeststeuersätze von 0,01 Prozent vorgesehen, der Aktien- und Anleihenhandel soll mit mindestens 0,1 Prozent belastet werden.
EU-, Wirtschafts- und Finanzausschuss haben den Vorschlag beraten und begrüßen ihn grundsätzlich, fordern jedoch noch einige Änderungen.
Einführung soll Haushalten Milliarden bescheren
In Anbetracht der enormen Menge an täglichen Finanzgeschäften wird durch die Einführung der Steuer trotz der marginalen Prozentsätze mit Milliardeneinnahmen gerechnet.
Diese sollen auf Wunsch der Kommission dem Haushalt der EU zugutekommen.

Auschussberatung im Bundesrat
© Bundesrat | Frank Bräuer
Allerdings fordern alle drei beratenden Bundesratsausschüsse, dass die Einnahmen unbedingt den jeweiligen Mitgliedstaaten zufließen müssen.
Durch die breit angelegt Besteuerung soll zudem einer erneuten Verbreitung der sogenannten Zockermentalität vorgebeugt werden, also zum Beispiel Transaktionen unterbunden werden, die nicht unmittelbar der Effizienz der Finanzmärkte dienen.
Keine neue Belastung der Bevölkerung
Direkt die Bürgerinnen und Bürger betreffende Finanzgeschäfte wie Verbraucherkredite und Versicherungsverträge sind ausdrücklich von der geplanten Besteuerung ausgenommen. Das Ziel dieses Vorschlags soll allein die Beteiligung der Finanzinstitute an den Folgekosten der Krise sein.
EU- und Wirtschaftsausschuss empfehlen in diesem Zusammenhang und angesichts der demographischen Entwicklung in der Bundesrepublik, zu prüfen, inwieweit auch unmittelbar der Altersvorsorge dienende Transaktionen von der Richtlinie ausgenommen werden können.
Des Weiteren sollen Landesförderinstitute von der Steuer ausgeschlossen werden, um eine zu starke Belastung der öffentlichen Hand zu vermeiden.
Erster Schritt hin zu einem europaweiten und globalen Vorgehen
Nach Ansicht der Ausschüsse ist das freiwillige Vorhaben der elf Mitgliedstaaten ein erster und wichtiger Schritt in Richtung einer globalen Zusammenarbeit und Regelung im Bereich der Finanztransaktionssteuer. Durch diesen Zusammenschluss soll der Grundstein für eine Politik gelegt werden, die unter anderem zum Ziel hat, der Zersplitterung des europäischen Binnenmarktes durch unüberschaubare Einzelrechtsprechung sowie der Gefahr von Ausweichreaktionen in Gebiete ohne eine solche Steuer vorzubeugen.
Die Ausschüsse weisen allerdings darauf hin, dass diese Gefahr umso größer ist, je kleiner der Kreis der Teilnehmer ist. Deshalb sei langfristig weiterhin die Einführung einer international gültigen Finanztransaktionssteuer anzusteuern.
Es besteht noch Gesprächsbedarf

Bankenviertel Frankfurt am Main
© panthermedia | Bernd Blume
Besonders die Frage, inwieweit Steueransprüche bei Finanzinstituten aus nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten durchgesetzt werden können, muss nach Ansicht der Ausschüsse noch geprüft werden.
Zudem wird der Vorschlag bemängelt, die Erhebung der Steuer mittels Durchführungsakten der Kommission zu regeln. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtslagen in den Ländern sei dies nicht möglich, vielmehr sollten die Mitgliedstaaten eigenständig über das Verfahren entscheiden dürfen.
In seiner 908. Sitzung am Freitag muss nun der Bundesrat entscheiden, ob und inwieweit er in seiner Stellungnahme den Empfehlungen von EU-, Wirtschafts- und Finanzausschuss folgt.