Der Vorschlag der Kommission sieht vor, auf Geschäfte mit Derivaten Mindeststeuersätze von 0,01 Prozent zu erheben. Der Aktien- und Anleihenhandel soll mit mindestens 0,1 Prozent belastet werden. In Anbetracht der enormen Menge an täglichen Finanzgeschäften wird durch die Einführung der Steuer trotz der marginalen Prozentsätze mit Einnahmen in Milliardenhöhe gerechnet.
Keine neue Belastung der Bevölkerung

908. Sitzung des Bundesrates
© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013
Direkt die Bürgerinnen und Bürger betreffende Finanzgeschäfte wie Verbraucherkredite und Versicherungsverträge sind ausdrücklich von dieser neuen Besteuerung ausgenommen. Das Ziel des Vorschlags soll allein die Beteiligung der Finanzinstitute an den Folgekosten der Krise sein.
In seiner Stellungnahme lobt der Bundesrat diese Regelung, fordert jedoch, zu prüfen, inwieweit unmittelbar der Altersvorsorge dienende Transaktionen von der Richtlinie ausgenommen werden können. Des Weiteren sollen seiner Ansicht nach Landesförderinstitute von der Steuer ausgeschlossen werden, um eine zu starke Belastung der öffentlichen Hand zu vermeiden.
Erster Schritt hin zu einem globalen Vorgehen
Durch das gemeinsame Vorgehen der elf Mitgliedstaaten soll der Grundstein für eine Politik gelegt werden, die unter anderem zum Ziel hat, der Zersplitterung des europäischen Binnenmarktes durch unüberschaubare Einzelrechtsprechung sowie der Gefahr von Ausweichreaktionen in Gebiete ohne eine solche Steuer vorzubeugen.
Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass diese Gefahr umso größer ist, je kleiner der Kreis der Teilnehmer ist. Deshalb sei langfristig weiterhin die Einführung einer international gültigen Finanztransaktionssteuer anzustreben.
Weitere Prüfungen gefordert
Besonders die Frage, inwieweit Steueransprüche bei Finanzinstituten aus nicht teilnehmenden Mitgliedsstaaten durchgesetzt werden können, muss nach Ansicht des Bundesrates noch geprüft werden. Zudem wird der Vorschlag bemängelt, die Erhebung der Steuer mittels Durchführungsakten der Kommission zu regeln. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtslagen in den Ländern sei dies nicht möglich, vielmehr sollten die Mitgliedsstaaten eigenständig über das Verfahren entscheiden dürfen.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in seiner Stellungnahme ausdrücklich dazu auf, auf ein Inkrafttreten der Richtlinie zum 14. Januar 2014 hinzuwirken.