Das Gesetz soll nach dem Willen der Bundesregierung Presseverlage vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung schützen und ihre Stellung gegenüber Internetsuchmaschinen und anderen kommerziellen Verwertern stärken. Mit der Einführung können Verlage künftig von gewerblichen Anbietern ein Entgelt für die Online-Nutzung von Presseerzeugnissen verlangen. Ausgenommen davon bleiben "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte", mit denen Suchergebnisse kurz beschrieben werden können. Diese entscheidende Ausnahme hatte der Bundestag bewirkt, ohne jedoch zu definieren, wie lang so eine Passage sein darf.
Der Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 1. März 2013 befeuerte die Diskussion zwischen Befürworten und Gegner der Regelung. Dem Argument, mit dem Gesetz die Freiheit des Internets zu beschneiden, steht dabei die Forderung der Verlage nach Beteiligung an Einnahmen durch die Verwertung ihrer Werke gegenüber. Außerdem bemängeln Kritiker unklare Formulierungen in dem Gesetz.
"Handwerklich schlecht gemacht"- neuer Anlauf nötig
Diese Kritik nahm Schleswig-Holstein in der Sitzung des Bundesrates am 22. März 2013 auf und brachte einen Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses ein. Darin fordert das Land eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes und begriffliche Klarstellungen. Unter anderem solle präzisiert werden, was unter "kleineste Textausschnitte" zu verstehen ist.

Bundesrat entscheidet am Freitag
© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013
Auch Hamburg und Baden-Württemberg kritisieren das Vorhaben. In einem Entschließungsantrag bezeichnen sie das Gesetz als "handwerklich schlecht gemacht". Es enthalte "zahllose unbestimmte Rechtsbegriffe "und schaffe "dadurch rechtliche Grauzonen, die voraussichtlich erst nach langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen geklärt sein werden". Die Regelungen würden dem Anspruch eines Ausgleichs zwischen den Interessen der Urheber und dem Grundsatz der Informationsfreiheit nicht gerecht. Da es sich um ein Einspruchsgesetz handele, "habe der Bundesrat keine Möglichkeit, das Gesetz endgültig aufzuhalten", heißt es in der Vorlage. In der verbleibenden Zeit bis zur Bundestagswahl solle daher mit allen Beteiligten ein neuer Vorschlag erarbeitet werden. Nach dem 22. September 2013 sei dann die neue Bundesregierung am Zug, eine Überarbeitung des Gesetzes vorzulegen.
Gesetz tritt in Kraft
Diesem Antrag schloss sich die Mehrheit im Bundesrat an und fasste die Entschließung. Schleswig-Holsteins Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand dagegen keine Mehrheit. Somit hat das Gesetz den Bundesrat passiert und kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in wenigen Wochen in Kraft treten.