Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken

Foto: Entnervter Telefonkunde

© panthermedia | Jörg Horstmann | 2013

Was kann der Gesetzgeber tun, um Verbraucher besser vor "Abzockern im Geschäftsverkehr" zu schützen? Gibt es eine wirksame Handhabe gegen unseriöse Praktiken im Abmahn- und Inkassowesen, gegen unerlaubte Telefonwerbung und Gewinnspielfallen? Mit diesen Fragen beschäftigt sich der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 3. Mai 2013. Zugrunde liegt ein Gesetzentwurf aus dem Bundeskabinett, zu dem sich die Länder äußern werden.

Die Bundesregierung hatte im März dieses Jahres ein Maßnahmenbündel zum Verbraucherschutz beschlossen und dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet. So soll künftig der Streitwert bei Abmahnungen - zum Beispiel wegen illegaler Downloads im Internet - auf 1.000 Euro im Regelfall beschränkt werden.

Die Bundesregierung möchte damit ein anwaltliches Geschäftsmodell eindämmen, das vorrangig darauf ausgerichtet ist, hohe Verfahrenskosten zu generieren: Internetnutzer werden auch bei geringfügigen Urheberrechtsverstößen mit unverhältnismäßig hohen Strafsummen massenhaft abgemahnt, um ihnen anschließend entsprechend hohe Anwaltskosten in Rechnung zu stellen. Durch niedrigere Abmahngebühren im Regelfall könnte der finanzielle Anreiz entfallen, so die Begründung im Gesetzentwurf.

Foto: (Ab)mahnschreiben

Abmahngebühren sollen beschränkt werden

© dpa | Jens Büttner | 2013

Spürbar steigen soll dagegen das Bußgeld für unerlaubte Werbeanrufe. Statt der derzeitigen 50.000 Euro Strafzahlung sollen es künftig 300.000 Euro sein. Telefonisch geschlossene Verträge im Rahmen von Gewinnspielen sollen erst nach einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung per Mail oder Fax rechtswirksam sein.

Der Gesetzentwurf verpflichtet zudem Inkassodienstleister zu mehr Transparenz und verschärft ihre Darlegungs- und Informationspflichten. Verbraucher, die zu einer Zahlung aufgefordert werden, sollen anhand des Inkassoschreibens selbst nachprüfen können, ob die Geldforderung überhaupt berechtigt ist.

Weitergehende Vorschläge der Länder

Der Bundesrat hatte sich in den letzten Monaten schon mehrfach mit der Thematik befasst und unter anderem in einer eigenen Initiative den Stopp der "Abmahnabzocke" gefordert. Allerdings hatten die Länder noch weitergehende Vorschläge, die sie nun über ihre Stellungnahme zum Kabinettsentwurf wiederum ins Gesetzgebungsverfahren einbringen können.

Die Fachausschüsse haben dazu auf 40 Seiten knapp 30 Einzeländerungen formuliert. Die Vorschläge gehen auf Anregungen aus der Praxis zurück und sollen den Verbraucherschutz noch effektiver gestalten. Unter anderem fordern die Ausschüsse, die Informationspflichten der Inkassodienstleister weiter zu verschärfen.

Foto: Abstimmung im Bundesrat

Abstimmung im Bundesrat

© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013

Vertragsabschlüsse am Telefon sollten generell erst nach einer schriftlichen Bestätigung wirksam sein, nicht nur bei Gewinnspielen. Die Streitwertbegrenzung für urheberrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche wollen die Fachpolitiker auf 500 Euro absenken. Sie soll ausnahmslos gelten.

Die vom Bundeskabinett beschlossene Möglichkeit, aus Billigkeitsgründen den Streitwert höher festzusetzen, wollen sie streichen lassen. Diverse Änderungen schlagen die Ausschüsse auch bei den Regelungen zur Gewinnabschöpfung bei Wettbewerbsverstößen vor.

Am Freitag wird das Plenum des Bundesrates festlegen, welche der Ausschussempfehlungen es sich zu eigen macht und der Bundesregierung zuleitet.

Bundestag hat Beratungen schon aufgenommen

Im Deutschen Bundestag gab es bei der ersten Lesung des Kabinettentwurfs am 18. April 2013 bereits eine kontroverse Debatte zwischen Regierungsfraktion und Opposition, der die Neuerungen nicht weit genug gehen. Dass die Abgeordneten schon zwei Wochen vor den Ländervertretern die Verbraucherschutzregeln beraten konnten, liegt an der Ausnahmevorschrift in Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes. Danach kann die Bundesregierung in besonders eilbedürftigen Fällen ihren Entwurf schon in den Bundestag einbringen, obwohl die Stellungnahme des Bundesrates noch nicht vorliegt.

Die Vorschläge der Länder vom 3. Mai 2013 können somit zwar nicht mehr in die Auftaktdebatte zur ersten Lesung, aber zumindest noch in die Fachberatungen der Bundestagsausschüsse einfließen, bevor es zur zweiten und dritten Lesung kommt.

Stand 30.04.2013

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