Steuergerechtigkeit, Arbeitsmarktpolitik, Verbraucherschutz

Foto: 909. Plenarsitzung des Bundesrates

© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013

Knapp 100 Tagesordnungspunkte beriet der Bundesrat am 3. Mai 2013. Er billigte 14 Gesetzesbeschlüsse aus dem Bundestag. Zwei Vorhaben überwies er in den Vermittlungsausschuss. Außerdem beschloss er 13 eigene Vorschläge für Rechtsänderungen, mit denen sich in den nächsten Wochen Bundesregierung und Bundestag beschäftigen werden.

14 Gesetze, die der Bundestag dem Bundesrat zugeleitet hatte, fanden die Billigung der Länder. Sie werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Wie geplant in Kraft treten können damit Gesetze zur Bestandsdatenauskunft für Telekommunikationsanbieter, Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren, Einschränkung der allgemeinen Kronzeugenregelung, Schlichtung im Luftverkehr sowie zum Handelsabkommen mit Kolumbien und Peru. Auch der Abschaffung des lärmschutzrechtlichen Schienenbonus stimmte der Bundesrat zu, nachdem der Bundestag den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses vom 23. April 2013 bereits bestätigt hatte.

Steuerrecht ins Vermittlungsverfahren geschickt

Lediglich zwei der 16 Bundestagsbeschlüsse überwiesen die Länder in den Vermittlungsausschuss: Das Gesetz zur Verkürzung steuerlicher Aufbewahrungsfristen, das diverse Steuerrechtsänderungen enthält, soll dort überarbeitet werden. Der Bundesrat möchte erreichen, dass es inhaltlich der Version des Jahressteuergesetzes 2013 entspricht, die im Dezember 2012 schon einmal vom Vermittlungsausschuss empfohlen worden war - mit Ausnahme der steuerlichen Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften. An dieser Klausel war der Vermittlungsvorschlag Anfang des Jahres im Bundestag gescheitert.

Auch zur Reform des Gebührenrechts im Bund wird es ein Vermittlungsverfahren geben. Der Bundesrat möchte die bundeseinheitliche Gebührenstruktur im Bereich des Luftverkehrs beibehalten. Grund ist, dass die Länderbehörden diese Tätigkeiten in Auftragsverwaltung für den Bund durchführen. Am 5. Juni 2013 wird sich der Vermittlungsausschuss mit den beiden neuen Anrufungen beschäftigen.

Steuergerechtigkeit, Mindestlohn, Arbeitnehmerschutz

Fast ein Drittel der Tagesordnung bestand aus eigenen Landesinitiativen, die teilweise bereits in den Ausschüssen beraten worden waren, teilweise aber auch ganz neu vorgestellt wurden. Nach intensiver Debatte beschloss der Bundesrat 13 eigene Initiativen, mit denen sich in den nächsten Wochen Bundesregierung und Bundestag beschäftigen werden.

Die Länder formulierten Vorschläge für effektivere Maßnahmen gegen Steuerbetrug und mehr Steuergerechtigkeit - unter anderem durch längere Verjährungsfristen für Steuerhinterziehung und die Austrocknung von Steueroasen. Außerdem beschlossen sie Initiativen zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro, zum Schutz der Arbeitnehmer vor psychischen Belastungen, zur Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung, zur Verhinderung des Abrechnungsmissbrauchs bei Rettungsdiensten, zum Vergütungssystem für Krankenhäuser, zur dauerhaften Finanzierung von Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horteinrichtungen sowie zur Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Europa-Angelegenheiten.

In die Ausschüsse überwiesen wurden Landesinitiativen zur Bekämpfung der Hehlerei mit Daten und zur Strafbarkeit des Dopingbetrugs im Sport, zum Anspruch auf ein Girokonto für Jedermann, Abbau der kalten Progression, zu Zeitarbeitsverträgen in der Wissenschaft, zum Schutz vor nächtlichem Fluglärm, Verbot von Fracking mit gefährlichen Chemikalien sowie zum verbesserten Tierschutz.

Äußerung zu Verbraucherschutzthemen

Der Bundesrat beriet 17 Gesetzentwürfe aus dem Bundeskabinett. Er äußerte sich zur verschärften Dopingbekämpfung, zum Verbraucherschutz vor unseriösen Geschäftspraktiken im Abmahn- und Inkassowesen, dem hohen Strafzuschlag für Beitragsschuldner der Krankenkassen sowie Plänen zur vertraulichen Geburt. Äußerst kritisch fiel die Stellungnahme zum geplanten Präventionsgesetz der Bundesregierung aus: Die Länder fordern eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs. Zum Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, der in den Medien bereits heftig kritisiert wurde, nahm der Bundesrat ebenfalls Stellung.

In den Vorlagen aus dem EU-Bereich, die der Bundesrat behandelte, geht es unter anderem um verbesserte Produktsicherheit, das "Eisenbahnpaket der EU", das auch die Trennung von Schienennetz und Betrieb enthält, Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Investitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt, Wettbewerbsfähigkeit in der Eurozone sowie Kostenreduzierung beim Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen der elektronischen Kommunikation.

Ein europäischer Richtlinienvorschlag für integriertes Küstenzonenmanagement verletzt nach Ansicht der Länder das Subsidiaritätsprinzip. Sie erhoben daher eine entsprechende Rüge.

Abstimmung über Verordnungen

Wie üblich hatte die Bundesregierung den Ländern viele Verordnungen zugeleitet, unter anderem zur Bekämpfung des Fachkräftemangels, Durchführung der Visa-Warndatei und zum Schutz vor Elektrosmog. Der Bundesrat stimmt den Verordnungen zu, teilweise jedoch nur unter der Bedingung von Änderungen.

Die eigentlich geplante Abstimmung über eine Verordnung zur eindeutigen Kennzeichnung von Ein- oder Mehrwegverpackungen beim Getränkepfand wurde dagegen kurzfristig von der Tagesordnung genommen.

Foto: Blick in den Plenarsaal vor der Sitzung

909. Plenarsitzung am 3. Mai 2013

© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013

In der nächsten Sitzung am 7. Juni 2013 haben die Länder Gelegenheit, die Beratungen hierüber abzuschließen. Der Bundesrat befindet dann auch über Gesetzesbeschlüsse zum Schutz vor übereiltem Kauf von Schrottimmobilien, zur Entschädigung für Conterganopfer und einen Regierungsentwurf zur neuen Suche nach einem geeigneten Endlager für Atommüll.

Stand 03.05.2013

Rückschau auf die 909. Bundesratssitzung:

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