Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken

Foto: Abmahnung wegen illegalem Download

© dpa | Andrea Warnecke | 2013

Was kann der Gesetzgeber tun, um Verbraucher besser vor "schwarzen Schafen" im Abmahn- und Inkassowesen zu schützen? Gibt es eine wirksame Handhabe gegen unerlaubte Telefonwerbung und Gewinnspielfallen? Mit diesen Fragen beschäftigte sich der Bundesrat am 3. Mai 2013. Zugrunde lag ein Gesetzentwurf aus dem Bundeskabinett, zu dem die Länder ausführlich Stellung nahmen.

Die Bundesregierung hatte im März dieses Jahres ein Maßnahmenbündel zum Verbraucherschutz beschlossen und dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet. So soll künftig der Streitwert bei Abmahnungen - zum Beispiel wegen illegaler Downloads im Internet - auf 1.000 Euro im Regelfall beschränkt werden.

Die Bundesregierung möchte damit ein anwaltliches Geschäftsmodell eindämmen, das vorrangig darauf ausgerichtet ist, hohe Verfahrenskosten zu generieren: Internetnutzer werden auch bei geringfügigen Urheberrechtsverstößen mit unverhältnismäßig hohen Strafsummen massenhaft abgemahnt, um ihnen anschließend entsprechend hohe Anwaltskosten in Rechnung zu stellen.

Foto: Kaufvertragsformular Immobilie

Verbraucherschutz

© panthermedia | fantasista | 2013

Durch niedrigere Abmahngebühren im Regelfall könnte der finanzielle Anreiz entfallen, so die Begründung im Gesetzentwurf - nach den Berechnungen des Bundesjustizministeriums könnte ein Anwalt nach der Reform durchschnittlich dem Verbraucher lediglich 155 Euro Gebühr für die Abmahnung in Rechnung stellen.

Spürbar steigen soll dagegen das Bußgeld für unerlaubte Werbeanrufe. Statt der derzeitigen 50.000 Euro Strafzahlung sollen es künftig 300.000 Euro sein. Telefonisch geschlossene Verträge im Rahmen von Gewinnspielen sollen erst nach einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung per Mail oder Fax rechtswirksam sein.

Der Gesetzentwurf verpflichtet zudem Inkassodienstleister zu mehr Transparenz und verschärft ihre Darlegungs- und Informationspflichten. Verbraucher, die zu einer Zahlung aufgefordert werden, sollen anhand des Inkassoschreibens selbst nachprüfen können, ob die Geldforderung überhaupt berechtigt ist.

Weitergehende Vorschläge der Länder

Der Bundesrat hatte sich in den letzten Monaten schon mehrfach mit der Thematik befasst und unter anderem in einer eigenen Initiative den Stopp der "Abmahnabzocke" gefordert. Allerdings hatten die Länder noch weitergehende Vorschläge unterbreitet, die sie nun über ihre Stellungnahme zum Kabinettsentwurf wiederum ins Gesetzgebungsverfahren einbringen.

Foto: Blick in den Plenarsaal

909. Plenarsitzung

© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013

Die Vorschläge des Bundesrates gehen auf Anregungen aus der Praxis in den Ländern zurück und sollen den Verbraucherschutz noch effektiver gestalten. Unter anderem fordert der Bundesrat, die Informationspflichten der Inkassodienstleister weiter zu verschärfen. Vertragsabschlüsse am Telefon sollten generell erst nach einer schriftlichen Bestätigung wirksam sein, nicht nur bei Gewinnspielen.

Die Streitwertbegrenzung für urheberrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche wollen die Länder auf 500 Euro absenken. Sie soll ausnahmslos gelten. Die vom Bundeskabinett beschlossene Möglichkeit, aus Billigkeitsgründen den Streitwert höher festzusetzen, wollen sie streichen lassen. Diverse Änderungen schlägt der Bundesrat auch bei den Regelungen zur Gewinnabschöpfung bei Wettbewerbsverstößen vor.

Die ausführliche Stellungnahme wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt. Dort hat man mit der Beratung bereits begonnen.

Bundestag hat Beratungen schon aufgenommen

Bei der ersten Lesung des Kabinettentwurfs am 18. April 2013 gab bereits eine kontroverse Debatte zwischen Regierungsfraktion und Opposition, der die Neuerungen nicht weit genug gehen. Dass die Abgeordneten schon zwei Wochen vor den Ländervertretern die Verbraucherschutzregeln beraten konnten, liegt an der Ausnahmevorschrift in Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes. Danach kann die Bundesregierung in besonders eilbedürftigen Fällen ihren Entwurf schon in den Bundestag einbringen, obwohl die Stellungnahme des Bundesrates noch nicht vorliegt.

Die Vorschläge der Länder vom 3. Mai 2013 können somit zwar nicht mehr in die Auftaktdebatte zur ersten Lesung, aber zumindest noch in die Fachberatungen der Bundestagsausschüsse einfließen, bevor es zur zweiten und dritten Lesung kommt.

Stand 03.05.2013

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