In diesem Zusammenhang führten die Gäste ein ausführliches Informationsgespräch mit der Stellvertretenden Direktorin des Bundesrates, Dr. Ute Rettler.
Hierbei ging es in erster Linie um die Zusammensetzung, Funktion und Arbeitsweise des Bundesrates in der föderativen Struktur der Bundesrepublik Deutschland.
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Dr. Ute Rettler (Mitte) erläutert das deutsche Gesetzgebungsverfahren
© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013
Dr. Rettler informierte die Gäste umfänglich über das deutsche Gesetzgebungsverfahren am Beispiel der Energiepolitik und des Atomausstiegs.
Die Direktorin betonte in ihren Ausführungen die besondere Rolle des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren. Dieser wirke nach den Regeln der Verfassung nicht nur an der Bundesgesetzgebung mit, sondern habe - zumindest im Bereich der Zustimmungsgesetze - auch das "letzte Wort".
Zudem stellte sie klar, dass die Länder auch bei den sogenannten Einspruchsgesetzen, bei denen eine Zustimmung nicht erforderlich ist, das Gesetzgebungsverfahren vorläufig stoppen können, indem sie die Vorlagen in den Vermittlungsausschuss verweisen. Abschließend erläuterte Dr. Rettler das für diesen Fall verfassungsrechtlich vorgesehene Verfahren zwischen Bundestag und Bundesrat.