2011 erregten einige Fälle Aufsehen, an denen so genannte Mitternachts-Notare eine Rolle spielten: sie beurkundeten zu später Stunde überteuerte Immobiliengeschäfte, zu denen die Käufer unter Zeitdruck und mit unseriösen Angaben gedrängt worden waren, ohne dass sie die Objekte zuvor besichtigen konnten. Nach dem übereilten Kauf stellte sich manche Immobilien dann als wertlos oder zumindest sehr renovierungsbedürftig heraus.
Der Vorwurf damals: Notare hätten an dieser Überrumpelungstaktik unseriöser Immobilienverkäufer mitgewirkt, indem sie außerhalb der üblichen Bürozeiten die Beurkundungen vornahmen und die ahnungslosen Käufer dabei nicht ausreichend belehrten.
Gesetzesinitiative der Länder

Verbraucherschutz
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Der Bundesrat nahm sich der Problematik an. Im November 2012 beschloss er auf Initiative Berlins, einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.
Darin schlug er unter anderem strengere Regeln für Notare vor, um Verbraucher besser vor unseriösen Immobilienkäufen zu schützen.
Mehr Bedenkzeit für Käufer
Am 18. April griff der Deutsche Bundestag den Vorschlag der Länder auf und beschloss neue Vorgaben für Notare: Sie müssen Käufer zukünftig mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin den Vertragstext zusenden, damit diese ausreichend Zeit haben, den Vertrag zu prüfen. Diese Pflicht dürfen sie auch nicht mehr an die Immobilienverkäufer delegieren.
Damit soll verhindert werden, dass unseriöse Verkäufer die potentiellen Käufer überrumpeln und mit angeblich lukrativen Geschäften dazu verführen, auf die Zweiwochenfrist zu verzichten bzw. übereilt eine Unterschrift zu leisten.
Außerdem verschärft das Gesetz die Bundesnotarordnung. Verstößt ein Notar wiederholt gegen seine Pflichten, kann er leichter als bisher seines Amtes enthoben werden.
Baldiges Inkrafttreten
Im Plenum des Bundestages fand die Bundesratsinitiative eine große Mehrheit. Sie wurde ohne weitere Debatte angenommen. Auch in der Länderkammer ist das Gesetz für die "grüne Liste" vorgesehen, in der die unproblematischen Tagesordnungspunkte zusammengefasst werden.
Daher ist zu vermuten, dass die neuen Verbraucherschutzregeln alsbald in Kraft treten können.