Schutz vor Schrottimmobilien

Foto: Schrottimmobilie

© panthermedia | Markus Hoetzel | 2013

Verbraucher sollen künftig besser vor übereilten Immobilienkäufen geschützt werden. Das hatte der Bundesrat bereits im letzten Jahr mit einem eigenen Gesetzentwurf angeregt. Der Deutsche Bundestag setzte diesen Vorschlag der Länder nun um und verabschiedete im April das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren. Am 7. Juni 2013 steht es im Bundesrat zur endgültigen Abstimmung.

2011 erregten einige Fälle Aufsehen, an denen so genannte Mitternachts-Notare eine Rolle spielten: sie beurkundeten zu später Stunde überteuerte Immobiliengeschäfte, zu denen die Käufer unter Zeitdruck und mit unseriösen Angaben gedrängt worden waren, ohne dass sie die Objekte zuvor besichtigen konnten. Nach dem übereilten Kauf stellte sich manche Immobilien dann als wertlos oder zumindest sehr renovierungsbedürftig heraus.

Der Vorwurf damals: Notare hätten an dieser Überrumpelungstaktik unseriöser Immobilienverkäufer mitgewirkt, indem sie außerhalb der üblichen Bürozeiten die Beurkundungen vornahmen und die ahnungslosen Käufer dabei nicht ausreichend belehrten.

Gesetzesinitiative der Länder

Foto: Kaufvertragsformular Immobilie

Verbraucherschutz

© panthermedia | fantasista | 2013

Der Bundesrat nahm sich der Problematik an. Im November 2012 beschloss er auf Initiative Berlins, einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.

Darin schlug er unter anderem strengere Regeln für Notare vor, um Verbraucher besser vor unseriösen Immobilienkäufen zu schützen.

Mehr Bedenkzeit für Käufer

Am 18. April griff der Deutsche Bundestag den Vorschlag der Länder auf und beschloss neue Vorgaben für Notare: Sie müssen Käufer zukünftig mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin den Vertragstext zusenden, damit diese ausreichend Zeit haben, den Vertrag zu prüfen. Diese Pflicht dürfen sie auch nicht mehr an die Immobilienverkäufer delegieren.

Damit soll verhindert werden, dass unseriöse Verkäufer die potentiellen Käufer überrumpeln und mit angeblich lukrativen Geschäften dazu verführen, auf die Zweiwochenfrist zu verzichten bzw. übereilt eine Unterschrift zu leisten.

Außerdem verschärft das Gesetz die Bundesnotarordnung. Verstößt ein Notar wiederholt gegen seine Pflichten, kann er leichter als bisher seines Amtes enthoben werden.

Baldiges Inkrafttreten

Im Plenum des Bundestages fand die Bundesratsinitiative eine große Mehrheit. Sie wurde ohne weitere Debatte angenommen. Auch in der Länderkammer ist das Gesetz für die "grüne Liste" vorgesehen, in der die unproblematischen Tagesordnungspunkte zusammengefasst werden.

Daher ist zu vermuten, dass die neuen Verbraucherschutzregeln alsbald in Kraft treten können.

Stand 03.06.2013

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.