In der Bundesratsdebatte zum Regierungsentwurf am 7. Juni 2013 beteuerten alle Redner ihre grundlegende Unterstützung des Gesetzvorhabens. Mit ihm soll ergebnisoffen und auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse im breiten gesellschaftlichen Konsens nach einem Atommüllendlager gesucht werden. Darüber hatten sich Bund und Länder nach langen Verhandlungen bereits Anfang April 2013 geeinigt. In der nun verabschiedeten Stellungnahme zum Gesetzentwurf verlangen die Länder noch einige Nachbesserungen.
Lösung nur im Konsens
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Baden-Württembergs, hob hervor, dass ein solches Verfahren nur gemeinsam zum Erfolg geführt werden könne. Es müsse der Geist des gemeinsamen Vertrauens herrschen. Eine Politik des geringsten Widerstandes und kurzfristige Partikularinteressen seien bei dieser Frage unangebracht, zumal man eine Lösung brauche, die für hunderttausende von Jahren Bestand hat. Das geplante Gesetz dürfe "nicht allen Ernstes an der Frage scheitern, wo wir den atomaren Müll für die kommenden zwei bis drei Jahrzehnte zwischenlagern", sagte Kretschmann.

Debatte um Endlagersuchgesetz
© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013
Damit verwies er auf einen Knackpunkt bei den aktuellen Verhandlungen. Während Konsens über das grundlegende Vorgehen herrscht, bestehen Unklarheiten bei der Zwischenlagerung von Atommüll. So haben sich bisher nicht genügend Länder für die Lagerung der 26 noch im Ausland befindlichen Atommüllbehälter gefunden. "Der Bundesumweltminister muss verbindlich regeln und verhandeln, wo die restlichen Castoren hinkommen" verlangte Kretschmann.
Zwischenlagerung kein Dauerzustand
Der Ministerpräsident Schleswig-Holsteins, Torsten Albig, sagte in der Debatte, dass sein Land grundsätzlich für eine Zwischenlagerung bereit sei, jedoch nur, wenn es klare Regelungen dafür gebe. Er verlangt eindeutige Fristen für die Genehmigung der Zwischenlagerung. "Wir erwarten, dass aus Zwischenlagern nicht schleichend Endlager werden", so der SPD-Politiker. Außerdem sei zu klären, wer die Kosten für den Transport des Atommülls übernimmt. An Bundesumweltminister Peter Altmaier gerichtet mahnte er, dass der Bundesrat im zweiten Durchgang das Gesetz in dieser Form wohl ablehnen würde.
Bundesumweltminister zuversichtlich
Altmaier zeigt sich hingegen optimistisch. Er sehe in den Forderungen der Länder "nichts, was uns trennt".

Debatte um Endlagersuchgesetz
© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013
Er werde noch vor Verabschiedung des Gesetzes Vorschläge dazu unterbreiten und die Absprachen aus dem parteiübergreifenden Kompromiss einhalten. Er akzeptiere, dass kein Land allein die 26 Castoren zwischenlagern möchte, auch wenn die Forderung nach drei Lagerorten mit erheblichen Mehraufwänden verbunden sei. Wie bei den Endlagern dürften auch bei der Wahl der Zwischenlager allein Eignung und Sicherheit ausschlaggebend sein.
Weiteres Verfahren
Schließlich stimmte die Mehrheit der Länder für die von den Ausschüssen empfohlenen Änderungsvorschläge. Diese werden als Stellungnahme des Bundesrates nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Sie kann dazu eine Gegenäußerung verfassen, bevor sie das Gesetz beim Bundestag einbringt. Das Parlament soll Mitte des Monats über das Vorhaben entscheiden. Anfang Juli 2013 könnte dann der Bundesrat über das Einspruchsgesetz abschließend beraten.
Tritt das Gesetz in Kraft, soll zuerst eine 24-köpfige Kommission aus Politik und Gesellschaft bis Ende 2015 Grundlagen für die Endlagersuche erarbeiten. Auf Basis ihres Abschlussberichtes kann das Standortauswahlgesetz möglicherweise geändert oder ergänzt werden. Erst dann beginnt die eigentliche Suche nach einem Endlager.