Hintergrund der Visite war die Abstimmung über das Gesetz zum Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union, das den zwischen der EU und der Republik Kroatien am 9. Dezember 2011 unterzeichneten Beitrittsvertrag enthält.
Länder stimmen zu und bieten zugleich Hilfe an
Voraussetzung für den Beitritt zum 1. Juli 2013 ist, dass alle Mitgliedstaaten den Vertrag vorher ratifiziert haben. Hierzu war auch die Zustimmung der Länderkammer erforderlich, die der Bundesrat nicht nur mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit, sondern einstimmig erteilte.

Besuch einer Delegation aus Kroatien
© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013
Er betonte zugleich die andauernde Bereitschaft der deutschen Länder, Kroatien bei seinen Reformanstrengungen weiter zu unterstützen und sprach sich dafür aus, kroatischen Staatsbürgern bereits in der ersten Phase der Mitgliedschaft die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit zu gewähren.
Am Nachmittag empfing der Bundesratspräsident die Gäste zu vertiefenden politischen Gesprächen.
Hierbei hoben Kretschmann und Parlamentspräsident Leko die historische Bedeutung der Zustimmung des Bundesrates zum Beitritt Kroatiens hervor. Der Beitrittsprozess sei damit in allen 27 Mitgliedstaaten abgeschlossen.
Ausdrücklich bedankte sich Leko dafür, dass sich Deutschland während des gesamten Beitrittsverfahrens für Kroatien eingesetzt habe. Diese Unterstützung werde ebenso stets in Erinnerung bleiben, wie die Anerkennung Kroatiens als souveräner Staat durch die Bundesrepublik im Jahr 1992.

Besuch einer Delegation aus Kroatien
© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013
Weiter führte Leko aus, dass sich Kroatien der Verantwortung bewusst ist, die durch den Beitritt erwächst. Es hoffe hierbei auf Unterstützung auch von den deutschen Ländern über den Bundesrat.
Bundesratspräsident Kretschmann wies noch einmal auf die vom Bundesrat heute gefasste Entschließung hin. Gerade die positiven Erfahrungen mit kroatischen Arbeitnehmern sprächen für eine zügige Gewährung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Zusätzlich hob Kretschmann die besondere Bedeutung der Donaustrategie der EU hervor.
Beide waren sich darin einig, dass gerade die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen weiter gefördert werden müsse.