Bisher muss regelmäßig der Mieter die Courtage für die Wohnungsvermittlung zahlen, obwohl meist nicht er, sondern der Vermieter den Makler beauftragt hat. Dies empfinden viele Mieter als ungerecht. Zumal gleichzeitig Kosten wegen doppelter Mietzahlung für alte und neue Wohnung während der Übergangszeit, Umzug oder Renovierung bei Mietbeginn zusätzlich anfallen.
Vermieter sollen Maklergebühren nicht auf Mieter abwälzen
Auf Vorschlag mehrerer Länder will der Bundesrat diese finanzielle Belastung reduzieren und im Gesetz klarstellen, dass der Vermieter die Vermittlungskosten nicht mehr auf den Mieter abwälzen darf. Nur dann, wenn der Mieter den Makler mit einem schriftlichen Maklervertrag selbst beauftragt hat, muss er bei erfolgreicher Vermittlung die Kosten tragen - das entspricht dem so genannten Bestellerprinzip im Bürgerlichen Recht.
Mietwucher bekämpfen
Der Bundesrat beschloss einen weiteren Gesetzentwurf, der es Mietern erleichtern soll, sich gegen Wuchermieten zu wehren und Vermieter wegen Verstoßes gegen das Wirtschaftsstrafgesetz zu verklagen. Nach jetziger Rechtslage ist es für den Mieter äußerst schwierig, vor Gericht zu beweisen, dass der Vermieter die Notlage auf dem Mietmarkt ausgenutzt hat. Künftig soll es ausreichen, dass die Miete deutlich höher als der Mietspiegel liegt und objektiv ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum im Stadtgebiet besteht.
Kontroverse Debatte

Olaf Scholz in der Debatte zum Mieterschutz
© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013
In der Debatte zum Mietrecht warnte Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD), der Mangel an bezahlbarem Wohnraum werde auch in den nächsten Jahrzehnten weiter bestehen. Daher sei es wichtig, möglichst rasch Fehlentwicklungen zu korrigieren.
Das jetzige Wirtschaftsstrafgesetz bezeichnete er als „zahnlosen Tiger“, der durch den neuen Gesetzentwurf effektiver werden müsse. Er appellierte an Bundesregierung und Bundestag, die Initiativen des Bundesrates anzunehmen und schnell umzusetzen.
Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) hielt dagegen, die vielgescholtene „Wohnungswirtschaft“ bestehe zu 60 Prozent aus Privatleuten, die keineswegs Wuchermieten nähmen. Er erinnerte daran, dass der Bundesrat erst wenige Wochen zuvor das umfassende Mietrechtsänderungsgesetz verabschiedet hatte. Die jetzigen Vorschläge bezeichnete er als reinen Wahlkampf.
Beide Gesetzentwürfe werden nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese gibt eine Stellungnahme dazu ab und leitet die Vorschläge dem Deutschen Bundestag zu.
Ambitionierter Zeitplan
Dort bleibt allerdings nicht mehr sehr viel Zeit zur Beratung. Sollen die vorgeschlagenen Änderungen noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden, müsste sie der Deutsche Bundestag spätestens Anfang September verabschieden. Der Bundesrat könnte dann am 20. September 2013 - zwei Tage vor der Bundestagswahl - abschließend darüber befinden.
Neue Initiative zur Mietpreisobergrenze vorgestellt
Nordrhein-Westfalen stellte im Plenum einen neuen Gesetzentwurf zur Eindämmung des rasanten Mietanstiegs insbesondere in Ballungsräumen vor. Das Land fordert eine grundsätzliche Überarbeitung der bundesweiten Vorschriften zur Mieterhöhung.

Entlastung für Mieter
© dpa | Soeren Stache | 2013
Vermieter sollen künftig die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 15 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen können. Modernisierungsmaßnahmen dürften mit nicht mehr als neun Prozent Mieterhöhung ausgeglichen werden. Bei Wiedervermietungen soll es eine Mietpreisobergrenze von zehn Prozent über dem Mietspiegel geben.
Nach der Vorstellung im Bundesratsplenum beschäftigen sich nun die Fachausschüsse mit dem Vorschlag Nordrhein-Westfalens. Eine Abstimmung in der Sache kann somit frühestens am 5. Juli 2013 stattfinden