Schutz vor Schrottimmobilien

Foto: Notariatsurkunde

© dpa | Matthias Stolt | 2013

Verbraucher werden künftig besser vor übereilten Immobilienkäufen geschützt. Der Bundesrat billigte am 7. Juni 2013 erwartungsgemäß das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren. Es geht auf einen Vorschlag der Länder aus dem letzten Jahr zurück, den der Bundestag im April 2013 umgesetzt hatte.

2011 erregten einige Fälle Aufsehen, an denen so genannte Mitternachts-Notare eine Rolle spielten: sie beurkundeten zu später Stunde überteuerte Immobiliengeschäfte, zu denen die Käufer unter Zeitdruck und mit unseriösen Angaben gedrängt worden waren, ohne dass sie die Objekte zuvor besichtigen konnten.

Nach dem übereilten Kauf stellte sich manche Immobilien dann als wertlos oder zumindest sehr renovierungsbedürftig heraus. Der Vorwurf: Notare hätten an dieser Überrumpelungstaktik unseriöser Immobilienverkäufer mitgewirkt, indem sie außerhalb der üblichen Bürozeiten die Beurkundungen vornahmen und die ahnungslosen Käufer dabei nicht ausreichend belehrten.

Gesetzesinitiative der Länder zum Schutz vor unseriösen Immobilienkäufen

Foto: Schrottimmobilie

Schutz vor Schrottimmobilien

© panthermedia | Markus Hoetzel | 2013

Der Bundesrat nahm sich der Problematik an. Im November 2012 beschloss er auf Initiative Berlins, einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.

Darin schlug er unter anderem strengere Regeln für Notare vor, um Verbraucher besser vor unseriösen Immobilienkäufen zu schützen.

Mehr Bedenkzeit für Käufer

Am 18. April 2013 griff der Deutsche Bundestag den Vorschlag der Länder auf und beschloss neue Vorgaben für Notare: Sie müssen Käufer zukünftig mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin den Vertragstext zusenden, damit diese ausreichend Zeit haben, den Vertrag zu prüfen. Diese Pflicht dürfen sie auch nicht mehr an die Immobilienverkäufer delegieren.

Damit soll verhindert werden, dass unseriöse Verkäufer die potentiellen Käufer überrumpeln und mit angeblich lukrativen Geschäften dazu verführen, auf die Zweiwochenfrist zu verzichten bzw. übereilt eine Unterschrift zu leisten. Außerdem verschärft das Gesetz die Bundesnotarordnung. Verstößt ein Notar wiederholt gegen seine Pflichten, kann er leichter als bisher seines Amtes enthoben werden.

Baldiges Inkrafttreten

Im Plenum des Bundestages fand die Bundesratsinitiative eine große Mehrheit. Sie wurde am 18. April 2013 ohne weitere Debatte angenommen. Auch der Bundesrat billigte das Gesetz am 7. Juni 2013 erwartungsgemäß einstimmig. Das parlamentarische Verfahren ist damit beendet. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung zugeleitet und kann anschließend in Kraft treten.

Stand 07.06.2013

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