Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), die am 13. Juni 2013 im Gebäude des Bundesrates stattfand, haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit dem Bund bereits auf die Errichtung eines Fluthilfefonds zur Beseitigung der Schäden durch die Hochwasserkatastrophe verständigt. Die finanzielle Ausstattung soll etwa 8 Milliarden Euro betragen.
Einigung mit dem Finanzminister
Über die Frage der Finanzierung des Fonds erzielten die Ministerpräsidenten am 19. Juni 2013 eine Einigung mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Danach soll der Bund das Geld für die Fluthilfe per Anleihe beschaffen. Die Länder zahlen die Hälfte zurück. Die Kosten für die beschädigte Infrastruktur (ca. 1,5 Milliarden Euro) soll der Bund allerdings allein tragen, wodurch sich der Länderanteil auf ca. 3,25 Milliarden Euro verringert. Zudem soll die Anleihe über 20 Jahre - statt wie zunächst vorgesehen über zehn Jahre - laufen, was zu einer weiteren Entlastung der Länder führt.
Schnellstmögliche Gesetzgebung

Sondersitzung zur Fluthilfe
© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013
Die Bundesregierung hat die erforderlichen Gesetzentwürfe am 24. Juni 2013 dem Bundesrat zugeleitet. In der Sondersitzung am 26. Juni wird der Bundesrat über seine Stellungnahme beraten. Die Beschlussfassung im Deutschen Bundestag ist für den 28. Juni 2013 vorgesehen. Die abschließende Behandlung des Bundesrates im zweiten Durchgang soll bereits am 5. Juli 2013 erfolgen. Ziel dieses beschleunigten Gesetzgebungsverfahrens ist es, den betroffenen Menschen in den Hochwassergebieten so schnell und unbürokratisch wie möglich helfen zu können.