Initiative gegen Korruption im Gesundheitssektor

Foto: Frau mit Geldbündel

© panthermedia | Edward Bartel | 2013

In der nächsten Sitzung des Bundesrates am 5. Juli 2013 beraten die Länder einen eigenen Gesetzentwurf gegen Korruption im Gesundheitswesen. Danach müssen bestechliche Ärzte, Apotheker und Therapeuten künftig mit Geld- oder Haftstrafen bis zu fünf Jahren rechnen. Die Regelungen sollen Teil des Strafgesetzbuchs werden.

Mit dem von Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz eingebrachten Entwurf reagieren die Gesundheitspolitiker der Länder auf die hohen Verluste der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen durch Korruption und Betrug. Sie verweisen auf Berechnungen, wonach im Jahr 2011 von den ca. 195 Milliarden Euro Gesamtausgaben rund 11 Milliarden Euro dadurch verloren gegangen sind.

Strenges Vorgehen gegen Bestechlichkeit

Der Länderentwurf sieht vor, dass Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen als eigene Tatbestände im Strafgesetzbuch eingeführt werden. Zukünftig sollen Angehörige eines staatlich anerkannten Heilberufs, die sich einen Vorteil dafür versprechen lassen, dass sie medizinische Leistungen verordnen oder vermitteln, mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. In besonders schweren Fällen sind sogar bis zu fünf Jahre Haft vorgesehen.

Außerdem erhalten die zuständigen Behörden erweiterte Ermittlungsbefugnisse. Besteht der Verdacht auf Korruption, soll bei niedergelassenen Ärzten und anderen Gesundheitsberufen eine Durchsuchung der Geschäftsräume und in besonders schweren Fällen auch eine Überwachung des Telekommunikationsverkehrs möglich sein. Darüber hinaus können Staatsanwaltschaften von sich aus und nicht erst auf Antrag tätig werden.

Regelungen sollen ins Strafgesetzbuch

Foto: Strafgesetzbuch und Handschellen

Initiative gegen Korruption im Gesundheitssektor

© panthermedia | 2013

Die Länder verweisen darauf, dass die derzeitigen berufs- und sozialrechtlichen Vorschriften für eine effektive Bekämpfung der bestehenden Missstände nicht geeignet seien. Sie nehmen Bezug auf eine Regelungslücke im Strafgesetzbuch, die durch eine Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofs im vergangenen Jahr offenbar wurde. Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass freiberufliche Kassenärzte - anders als angestellte Ärzte - nicht dafür bestraft werden können, wenn sie Geld für die Verordnung bestimmter Arzneimittel annehmen.

Mit der Länderinitiative sollen nicht nur die Unterschiede bei der Korruptionsbekämpfung zwischen Freiberuflern und angestellten Ärzten, sondern auch zwischen Kassen- und Privatärzten überwunden werden. Deshalb sei es notwendig, die neuen Reglungen ins Strafgesetzbuch aufzunehmen und sie nicht lediglich - wie kürzlich vom Bundestag beschlossen - im Sozialgesetzbuch V zu verankern, so die Länder.

Positives Votum der Ausschüsse

Foto: Blick in einen Ausschusssitzungssaal

Initiative gegen Korruption im Gesundheitssektor

© Bundesrat | 2013

In den Ausschüssen des Bundesrates fand die Gesetzesinitiative breite Zustimmung. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen, ebenso wie der federführende Rechtsausschuss und der Gesundheitsausschuss, die beide jedoch noch eine Nachbesserung im Detail verlangen.

Weiteres Verfahren

Über die Empfehlungen der Ausschüsse stimmt der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 5. Juli 2013 ab. Sofern das Plenum diesen folgt, wird der Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht. Die Bundesregierung kann zu dem Entwurf eine Stellungnahme abgeben.

Davon unabhängig wird sich der Bundesrat mit den bereits vom Bundestag beschlossenen Regelungen zur Korruptionsbekämpfung im Rahmen des Präventionsgesetzes (BT-Drucksache 17/14184) voraussichtlich am 20. September 2013 befassen.

Stand 02.07.2013

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