Die Punktereform kann in etwas mehr als 9 Monaten in Kraft treten. Zukünftig sind maximal nur noch drei - bisher sieben - Punkte pro Regelverstoß möglich. Allerdings wird die Fahrerlaubnis auch schon bei acht statt bisher 18 Punkten entzogen.
Neue Regeln für Nummernschilder und Polizeisirenen
Der Bundesrat stimmte - mit Auflagen - auch Änderungen zu, die ein neues Anhaltesignal für die Polizei einführen und die Fahrzeugzulassung, zum Beispiel bei Umzügen, entbürokratisieren sollen.
Die Bundesregierung hatte den Ländern entsprechende Verordnungen zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vorgelegt
Bundesweit geltende Kennzeichen

Außerbetriebsetzung
© panthermedia | Dmitriy Shironosov | 2013
Künftig können Autofahrer ihre Nummernschilder bei Umzügen (ca. 600.000 Fälle im Jahr 2012) bundesweit mitnehmen. Neuer Kennzeichen bedarf es dann nicht mehr. Die Bundesregierung setzt mit dieser Regelung einen Wunsch der Verkehrsministerkonferenz vom letzten Jahr um.
Zudem können Fahrzeuge künftig auch im Rahmen eines internetbasierten Verfahrens elektronisch außer Betrieb gesetzt werden. Dies betrifft ca. 9,2 Millionen Vorgänge jährlich. Das bisherige Verfahren bleibt parallel bestehen.
Polizeisignale, Warnwestenpflicht und Akkus für Fahrradlampen

Amerikanischer Streifenwagen
© panthermedia | antonprado | 2013
Eine weitere Neuerung betrifft ein neues optisches und akustisches Anhaltesignal für die Polizei. Die Polizeiwagen in Deutschland erhalten neben dem bekannten Blaulicht auch ein nach vorn wirkendes rotes Blinklicht und einen zusätzlichen Sirenenton nach US-Vorbild.
Die neuen Signale machen das Anhalten von Fahrzeugen für Polizeibeamte sicherer, da Streifenwagen Autos nicht mehr überholen müssen, die sie stoppen wollen. Die Neuerung basiert auf einem Beschluss der Innenministerkonferenz, der allerdings schon rund zehn Jahre zurückliegt.
Der Bundesrat führte mit seiner Zustimmung gleichzeitig die Pflicht zur Mitnahme von Warnwesten ein, weil dies die Verkehrssicherheit bei Pannen und Unfällen deutlich erhöhen kann. Außerdem legte er fest, dass für den Betrieb von Scheinwerfern und Schlussleuchten an Fahrrädern zukünftig auch wiederaufladbare Energiespeicher und Batterien verwendet werden dürfen.
Die Bundesregierung kann nun entscheiden, ob sie die geänderten Verordnungen in Kraft setzt.