Menschen im Bundesrat: Der Referent des Parlamentsdienstes

Foto: Ulrich Gels, Referent im Parlamentsdienst

© Bundesrat | Peter Wilke | 2013

Zu den zentralen Eckpfeilern des Bundesrates gehört der Parlamentsdienst des Hauses. Er bereitet unter anderem die Zusammenkünfte des Plenums vor, unterstützt den Präsidenten bei der Sitzungsleitung, berät den Direktor in geschäftsordnungsrechtlichen Angelegenheiten und ist Hauptansprechpartner für alle Beteiligten in schwierigen Fragen des Parlamentsrechts.

Referent des Parlamentsdienstes ist Ulrich Gels, der die Länderkammer mittlerweile "wie seine Westentasche" kennt.

Langjährige Erfahrung

Foto: Ulrich Gels in der Bibliothek

Menschen im Bundesrat: Der Parlamentsdienst

© |Bundesrat | Peter Wilke | 2013

Der Regierungsrat trat bereits 1984 in den Dienst des Bundesrates und gehört dem Haus damit seit fast 30 Jahren an. Gels ist Diplom-Verwaltungswirt und studierte an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl in Nordrhein-Westfalen. Im Laufe seiner langjährigen Dienstzeit hat er nahezu alle Arbeitsbereiche des Bundesrates kennengelernt und weiß, wo "Fallstricke" liegen können und wie diese zu umgehen sind.

"Im Parlamentsdienst wird die Verzahnung von Politik und Verwaltung unmittelbar spürbar. Denn im Zusammenwirken mit den Ausschussbüros werden hier die Beschlüsse des Plenums vorbereitet", fasst der Referent seine und die Tätigkeit des Parlamentsdienstes knapp zusammen.

Bedeutende Koordinierungsfunktion

Foto: Drucksache des Bundesrates

Menschen im Bundesrat: Der Parlamentsdienst

© Bundesrat / Peter Wilke

Die zentrale Aufgabe des Parlamentsdienstes besteht in der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Plenarsitzungen. Darüber hinaus nimmt er neben seiner beratenden Tätigkeit während des Plenums auch eine wichtige Koordinierungsfunktion im Gesetzgebungsverfahren ein. Diese erfordert einen engen Kontakt zu allen Verfahrensbeteiligten. So steht er zum Beispiel in ständiger Verbindung mit den Vertretungen der Länder beim Bund. Zudem ist er Verbindungsstelle zu den anderen Verfassungsorganen - insbesondere zum Bundestag und zur Bundesregierung. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Auslegung der Vorschriften der Geschäftsordnung des Bundesrates.

Stand 01.08.2013

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