Die Zustimmung des Bundesrates ist Grundlage dafür, dass Gelder für den Wiederaufbau aus dem Aufbauhilfefonds ausgezahlt werden können. Dieser war zur Bewältigung der Flutschäden als Sondervermögen des Bundes mit acht Milliarden Euro errichtet worden.
Die Mittel stehen Privathaushalten, Unternehmen, aber auch Bund, Ländern und Kommunen zur Verfügung, um die immensen Schäden der jüngsten Hochwasserkatastrophe zu beseitigen.
Rasche Einigung zwischen Bund und Ländern

Sondersitzung zur Fluthilfe
© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013
Am 25. Juli 2013 einigten sich Vertreter von Bund und Ländern auf Einzelheiten zur konkreten Verwendung und Verteilung der Wiederaufbaumittel. Aus dem Fonds können bis zu 80 Prozent der entstandenen individuellen Schäden erstattet werden.
Versicherungsleistungen sowie andere mit dem Hochwasser zusammenhängende Hilfen Dritter sind zu berücksichtigen, damit keine Überkompensation von Schäden erfolgt.
Bund und Länder finanzieren den Aufbauhilfefonds jeweils zur Hälfte. Die Kosten für den Wiederaufbau der Infrastruktur des Bundes trägt der Bund allein. Der Anteil der Länder wird nach einem festgelegten Schlüssel verteilt.
Die geplante Verordnung setzt die Verhandlungsergebnisse vom 25. Juli 2013 in verbindliches Recht um. Sie soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Schnelles Handeln in Notfällen
Schon bei der Errichtung des Aufbauhilfefonds hatte der Bundesrat bewiesen, dass er in Notfällen schnell handeln kann: nur zwei Tage nach dem Kabinettsbeschluss berieten die Länder am 26. Juni 2013 bereits in einer ersten Sondersitzung über das geplante Errichtungsgesetz und den erforderlichen Nachtragshaushalt. Das gesamte parlamentarische Verfahren bis zum Abschluss am 5. Juli 2013 dauerte gerade einmal zwölf Tage.