Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken, um es dort grundlegend zu überarbeiten. Er verweist auf eine Entschließung aus dem letzten Jahr, in der der Bundesrat eigene Vorschläge für ein Bundespräventions- und Gesundheitsförderungsgesetz aufgezeigt hatte.
Grundlegende Kritik am Gesetz
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz hingegen sei weder zur Prävention noch zur Bekämpfung der Korruption ausreichend, kritisieren die Gesundheitspolitiker der Länder. Der Ausschuss fordert, die neuen Regelungen zur Korruptionsbekämpfung im Strafgesetzbuch zu verankern und nicht im Sozialgesetzbuch V, wie vom Bundestag vorgesehen.
Geldbußen und Strafandrohung zur Bekämpfung der Korruption

Präventionsgesetz
© dpa | Klaus Rose | 2013
Nach dem Bundestagsbeschluss drohen korrupten Ärzten, Apothekern und Krankenkassen empfindliche Geldbußen bzw. sogar Haftstrafen bis zu drei Jahren. Außerdem soll verhindert werden, dass Pharmaunternehmen Mediziner für die Verschreibung eines bestimmten Medikaments bezahlen oder wertvolle Sachleistungen anbieten.
Bisher können niedergelassene Ärzte strafrechtlich nicht wegen Bestechlichkeit belangt werden, dies hatte der Bundesgerichtshof im Juni 2012 ausdrücklich entschieden. Seitdem streiten sich die Gesundheits- und Rechtspolitiker darum, wie mit Vorteilsnahme bei Ärzten umzugehen ist.
Späte Zuleitung verhindert Verhandlungen

Ausschuss im Bundesrat
© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013
Verweist der Bundesrat am Freitag das Gesetz in den Vermittlungsausschuss, kann es in dieser Legislaturperiode nicht mehr in Kraft treten. Die nächste Bundesregierung müsste im Herbst ein gänzlich neues Gesetzgebungsverfahren starten.
Es handelt sich zwar "nur" um ein Einspruchsgesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Weil es aber so knapp vor dem Ende der Legislaturperiode verabschiedet wurde, spielt der Faktor Zeit den Gegnern des Gesetzes in die Hände: Für ein Vermittlungsverfahren fehlt schlicht die Gelegenheit für Beratungen. Und mit Zusammentritt des neuen Bundestages greift der Grundsatz der Diskontinuität. Was bis dahin nicht endgültig von beiden Kammern verabschiedet wurde, ist gescheitert.