Präventionsgesetz in der Kritik

Foto: Apfel mit Massband

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Am 20. September 2013 entscheidet der Bundesrat über das Präventionsgesetz, das der Bundestag Ende Juni 2013 nach heftigen Debatten verabschiedet hatte. Sowohl im Bundestag als auch in den Ländern stehen vor allem die neuen Vorschriften zur Bekämpfung der Korruption von Ärzten, Apothekern und Krankenkassen in der Kritik. Aber auch die geplanten Präventionsmaßnahmen gehen den Gesundheitsexperten der Länder nicht weit genug.

Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken, um es dort grundlegend zu überarbeiten. Er verweist auf eine Entschließung aus dem letzten Jahr, in der der Bundesrat eigene Vorschläge für ein Bundespräventions- und Gesundheitsförderungsgesetz aufgezeigt hatte.

Grundlegende Kritik am Gesetz

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz hingegen sei weder zur Prävention noch zur Bekämpfung der Korruption ausreichend, kritisieren die Gesundheitspolitiker der Länder. Der Ausschuss fordert, die neuen Regelungen zur Korruptionsbekämpfung im Strafgesetzbuch zu verankern und nicht im Sozialgesetzbuch V, wie vom Bundestag vorgesehen.

Geldbußen und Strafandrohung zur Bekämpfung der Korruption

Foto: Arztkittel mit Stethoskop und Geldscheinen in Tasche

Präventionsgesetz

© dpa | Klaus Rose | 2013

Nach dem Bundestagsbeschluss drohen korrupten Ärzten, Apothekern und Krankenkassen empfindliche Geldbußen bzw. sogar Haftstrafen bis zu drei Jahren. Außerdem soll verhindert werden, dass Pharmaunternehmen Mediziner für die Verschreibung eines bestimmten Medikaments bezahlen oder wertvolle Sachleistungen anbieten.

Bisher können niedergelassene Ärzte strafrechtlich nicht wegen Bestechlichkeit belangt werden, dies hatte der Bundesgerichtshof im Juni 2012 ausdrücklich entschieden. Seitdem streiten sich die Gesundheits- und Rechtspolitiker darum, wie mit Vorteilsnahme bei Ärzten umzugehen ist.

Späte Zuleitung verhindert Verhandlungen

Foto: Ausschuss im Bundesrat

Ausschuss im Bundesrat

© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013

Verweist der Bundesrat am Freitag das Gesetz in den Vermittlungsausschuss, kann es in dieser Legislaturperiode nicht mehr in Kraft treten. Die nächste Bundesregierung müsste im Herbst ein gänzlich neues Gesetzgebungsverfahren starten.

Es handelt sich zwar "nur" um ein Einspruchsgesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Weil es aber so knapp vor dem Ende der Legislaturperiode verabschiedet wurde, spielt der Faktor Zeit den Gegnern des Gesetzes in die Hände: Für ein Vermittlungsverfahren fehlt schlicht die Gelegenheit für Beratungen. Und mit Zusammentritt des neuen Bundestages greift der Grundsatz der Diskontinuität. Was bis dahin nicht endgültig von beiden Kammern verabschiedet wurde, ist gescheitert.

Stand 16.09.2013

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