Nach derzeitigem Stand ist nämlich nicht zu erwarten, dass der 17. Bundestag in der noch laufenden Legislaturperiode zu einer weiteren Sondersitzung zusammentritt, um eventuelle Kompromissvorschläge des Vermittlungsausschusses zu bestätigen. Mit Zusammentritt des 18. Bundestages würde das Gesetz der Diskontinuität unterfallen und könnte nicht mehr in Kraft treten.
Bildungssparen sollte 15 Euro Zuschuss erbringen

Betreuungsgeld
© dpa | B. Boissonnet | 2013
Das vom Bundestag im Sommer dieses Jahres verabschiedete Gesetz sollte dafür sorgen, dass Eltern, die für ihre ein- bis zweijährigen Kinder Betreuungsgeld beziehen, die hierfür gezahlten Mittel auch für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge oder ein sogenanntes Bildungssparen einsetzen können.
Voraussetzung sollte ein entsprechender Vertrag mit einer Versicherung oder einer Bank sein. Eltern, die die Mittel für eine dieser beiden Möglichkeiten einsetzen, sollten hierfür einen zusätzlichen Bonus von 15 Euro pro Monat erhalten. Dies sollte eine besondere Anreizwirkung schaffen.
Die höheren Leistungen hätten zu einer Zusatzbelastung der Haushalte von Bund und Ländern in Höhe von insgesamt 2 Millionen Euro für das Jahr 2013 sowie in Höhe von jeweils 5 Millionen für die Jahre 2014 bis 2016 geführt.
Bundesrat sieht Ungleichbehandlung
Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die zusätzliche Prämie eine Ungleichbehandlung gegenüber in Kitas betreuten Kindern darstellt. Eine sachliche Begründung hierfür sei jedoch nicht ersichtlich. Zudem erhöhe sich der Verwaltungsaufwand um ein Vielfaches.
Insgesamt stelle das Gesetz die falschen familienpolitischen Weichen, begründen die Länder die Entscheidung, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Zudem ist der Bundesrat der Ansicht, dass das Gesetz seiner Zustimmung bedarf, da es Ansprüche Dritter auf Geldleistungen gegenüber den Ländern begründet bzw. geltendes Verfahrensrecht geändert hätte. Das Zustimmungserfordernis hatte der Bundestag allerdings nicht vorgesehen.
Bildungs-, sozial- und frauenpolitisch verfehlte Leistung

Ministerin Irene Alt in der Debatte zum Betreuungsgeld
© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013
In der Debatte hob die rheinland-pfälzische Staatsministerin Irene Alt hervor, dass sie das Betreuungsgeld für eine bildungs-, sozial- und frauenpolitisch verfehlte Leistung hält, die nicht der Förderung der Familien dient. Sinnvoller für die Kinder wäre der Kitabesuch, was das Betreuungsgeld gerade verhindere.
Das vom Bundestag nunmehr vorgelegte Betreuungsgeldergänzungsgesetz mache die Sache nicht besser. Es diene letztlich nur der privaten Versicherungswirtschaft und sei ansonsten wirkungslos, kritisiert Alt.
Auch die niedersächsische Familienministerin Cornelia Rundt hob hervor, dass sie das Betreuungsgeld und das hierzu vorliegende Ergänzungsgesetz ablehnt. Es sei familienunfreundlich, sozialpolitisch ungerecht und bürokratisch aufwändig.
Gerade der hohe bürokratische Aufwand würde sich noch in vielen Jahren negativ bemerkbar machen. Die gewünschte Anreizwirkung tendiere hingegen gegen null. Sinnvoller sei eine Familienförderung, die allen Familien tatsächlich unbürokratisch helfe.