Präventionsgesetz fällt im Bundesrat durch

Arztkittel mit Stethoskop und Geldscheinen in Tasche

© picture alliance | Klaus Rose

Das geplante Präventionsgesetz ist gescheitert. Der Bundesrat verwies den Bundestagsbeschluss am 20. September 2013 zur grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss. Damit kann das Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr in Kraft treten.

Es handelt sich zwar "nur" um ein Einspruchsgesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Weil es aber so knapp vor dem Ende der Legislaturperiode verabschiedet wurde, fehlt den Mitgliedern des Vermittlungsausschusses schlicht die Zeit für Beratungen vor Ende der Legislaturperiode. Und mit Zusammentritt des neuen Bundestages greift der Grundsatz der Diskontinuität: Was bis dahin nicht endgültig von beiden Kammern verabschiedet wurde, ist gescheitert. Die nächste Bundesregierung müsste ein gänzlich neues Gesetzgebungsverfahren starten, wenn sie das Projekt weiterverfolgen will.

Länder äußern grundlegende Kritik am Gesetz

Apfel mit Massband

Das Präventionsgesetz ist gescheitert.

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Das vom Bundestag Ende Juni beschlossene Gesetz sei weder zur Prävention noch zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen ausreichend, kritisiert der Bundesrat in seinem Plenarbeschluss. Er fordert, die neuen Regelungen zur Korruptionsbekämpfung im Strafgesetzbuch zu verankern und nicht im Sozialgesetzbuch V, wie vom Bundestag ursprünglich vorgesehen. Der Bundesrat verweist auf seine Entschließung aus dem letzten Jahr, in der er eigene Vorschläge für ein Bundespräventions- und Gesundheitsförderungsgesetz formuliert hatte.

Ursprüngliche Bundestagspläne

Der Bundestag wollte mit seinem Beschluss die Korruption von Ärzten, Apothekern und Krankenkassen durch Androhung von Geldbußen oder Haftstrafen bis zu drei Jahren bekämpfen. Außerdem sollte verhindert werden, dass Pharmaunternehmen Mediziner für die Verschreibung eines bestimmten Medikaments bezahlen oder wertvolle Sachleistungen anbieten.

Bisher können niedergelassene Ärzte strafrechtlich nicht wegen Bestechlichkeit belangt werden, dies hatte der Bundesgerichtshof im Juni 2012 ausdrücklich entschieden. Seitdem streiten sich die Gesundheits- und Rechtspolitiker darum, wie mit Vorteilsnahme bei Ärzten umzugehen ist.

Stand 20.09.2013

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