Junge US-Führungskräfte besuchen die Länderkammer

Besuch der Bosch-Fellows im Bundesrat

© Bundesrat | Kämmerer | 2013

Am 26. September 2013 besuchte eine Delegation junger US-Nachwuchsführungskräfte aus den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung und Journalismus den Bundesrat. Die Teilnehmer halten sich für ein Jahr in Deutschland auf, um einen besseren Einblick in das Politik- und Wirtschaftssystem der Bundesrepublik zu erhalten.

Der Aufenthalt erfolgt im Rahmen eines Stipendienprogramms der Robert-Bosch-Stiftung, das in diesem Jahr bereits sein 30-jähriges Jubiläum begeht.

Der Besuch des Bundesrates ist seit dem Jahr 2005 fester Bestandteil des Programms und soll dazu beitragen, den Stipendiaten die föderale Struktur Deutschlands und die besondere Bedeutung der Länder und Regionen näherzubringen.

Der Bundesrat ist weltweit einzigartig

Die Stellvertretende Direktorin des Bundesrates, Dr. Ute Rettler, empfing die Gäste am Morgen in den Räumlichkeiten der Länderkammer zu einem ausführlichen Informationsgespräch. Hierbei hob sie hervor, dass sie sich über den – mittlerweile zur guten Tradition gewordenen – Besuch sehr freut. Die Bosch-Fellows seien im Bundesrat immer herzlich willkommen.

Dr. Rettler im Gespräch mit den Bosch-Fellows

Dr. Rettler im Gespräch mit den Bosch-Fellows

© Bundesrat | Kämmerer | 2013

In dem anschließenden Fachgespräch erläuterte die Direktorin das – insbesondere für nicht mit dem deutschen Verfassungsrecht Vertraute – nicht immer klar zu durchschauende Zusammenspiel von Bundestag und Bundesrat im Bereich der Bundesgesetzgebung.

Die Rolle des Bundesrates sei eben einzigartig und stelle daher weltweit eine Besonderheit dar. Deutschland habe mit seinem ungewöhnlichen System in den vergangenen 60 Jahren aber sehr gute Erfahrungen gemacht.

Dr. Rettler betonte, dass dies sicherlich auch daran liegt, dass die Verfassung mit dem Vermittlungsausschuss ein sehr wirksames Instrumentarium zur Kompromissfindung zwischen den beiden Häusern vorsieht.

Einen weiteren Schwerpunkt der Zusammenkunft bildete die Diskussion über die Entwicklung der EU und des europäischen Rechts. Die Direktorin hob in diesem Zusammenhang hervor, dass Vergemeinschaftung innerhalb der Union in vielen Fällen sinnvoll und notwendig ist.

Zudem gebe es mit dem relativ neuen Instrument der Subsidiaritätsrüge mittlerweile ein wirksames Mittel für die Länder, einer EU-rechtlichen Überregulierung entgegenzuwirken, wenn dies nötig sein sollte.

Stand 26.09.2013

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