Bundesrat wählt neuen Präsidenten

Abstimmung im Bundesrat

© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013

Am 31. Oktober 2013 endet die Amtszeit des derzeitigen Bundesratspräsidenten Winfried Kretschmann. Der übliche Turnus beim Bundesrat sieht nun die Wahl des niedersächsischen Regierungschefs Stephan Weil zum neuen Präsidenten für das Geschäftsjahr 2013-2014 vor. Er wird in der Sitzung am 11. Oktober 2013 durch Einzelaufruf aller Länder gewählt.

Die symbolische Amtsübergabe zwischen den beiden Ministerpräsidenten erfolgte bereits am 3. Oktober dieses Jahres beim Bürgerfest zum Tag der Deutschen Einheit, das in diesem Jahr in Stuttgart gefeiert wurde.

Föderalismus ist eine tolle Sache

In launiger Atmosphäre überreichte der noch amtierende Bundesratspräsident seinem designierten Nachfolger den großen Schlüssel zum Bundesratsgebäude und wünschte ihm für seine Amtszeit eine glückliche Hand. Angesprochen auf die Ziele seiner Präsidentschaft sagte Weil, er wolle die Bürger noch stärker davon überzeugen, dass der Föderalismus eine tolle Sache ist. Es sei ihm deshalb ein Anliegen, den Bundesrat in der Öffentlichkeit noch präsenter zu machen.

Zudem betonte der zukünftige Präsident, dass er sich in dem nun bevorstehenden Jahr in erster Linie als Repräsentant der 16 deutschen Länder sieht. Dies sei eine große Ehre und erfülle ihn auch mit ein wenig Stolz.

Gentlemen's Agreement

Stephan Weil (l.) und Winfried Kretschmann bei der Amtsübergabe

Weil und Kretschmann bei der symbolischen Amtsübergabe

© Bundesrat | 2013

Die Reihenfolge der jährlich wechselnden Präsidentschaft im Bundesrat geht zurück auf eine Vereinbarung der Ministerpräsidenten aus dem Jahr 1950. In Königstein/Taunus beschlossen sie, für die jährlich neu vorzunehmende Wahl die Ministerpräsidenten in der Reihenfolge der Einwohnerzahlen ihrer Länder vorzuschlagen. Begonnen wurde mit dem Regierungschef des Landes mit den meisten Einwohnern.

Durch dieses Verfahren wollte man die Wahl des Bundesratspräsidenten von politischen Erwägungen freihalten – das Amt sollte möglichem Streit der Länder und Parteien entzogen sein.

In einer Zusatzvereinbarung beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz 1990, auch die fünf ostdeutschen Länder in den Turnus aufzunehmen. Der erste Präsident aus den "Neuen Ländern" war Dr. Alfred Gomolka aus Mecklenburg-Vorpommern.

Viel Verantwortung für den neuen Präsidenten

Die Aufgaben des Präsidenten sind vielfältig. In erster Linie obliegt ihm die Vorbereitung und Leitung der Plenarsitzungen der Länderkammer. Daneben sieht die Verfassung auch die Vertretung des Bundespräsidenten vor, wenn dieser an der Amtsausübung gehindert ist.

Gleiches gilt für den Fall der vorzeitigen Erledigung des Amtes. Diese Verantwortung traf zum Beispiel die Präsidenten Jens Böhrnsen und Horst Seehofer, die nach den Rücktritten von Horst Köhler und Christian Wulff in den Jahren 2010 und 2012 jeweils für einen Monat die Aufgaben des Bundespräsidenten zu übernehmen hatten.



Stand 07.10.2013

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