Die Verordnung, die letztmals im Jahr 2009 novelliert wurde, soll die Europäische Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sowie einzelne Beschlüsse der Bundesregierung zu Energiekonzept und Energiewende umsetzen.
Bis 2050 sollen Wohnungen "klimaneutral" sein

Vorschriften über Energieausweise werden weiterentwickelt
© panthermedia | Erich Huth
Hierzu ist unter anderem die Anhebung der Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von neuen Gebäuden in zwei Stufen ab dem Jahr 2014 (zweite Stufe ab 2016) geplant. Vorgesehen ist jeweils eine deutliche Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs. Zudem sollen die Vorschriften über Energieausweise weiterentwickelt werden. Vorgesehen ist auch eine Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen.
Alle Maßnahmen sollen dafür sorgen, den Energieverbrauch von Gebäuden bis 2020 um ein Fünftel zu senken. Langfristiges Ziel ist es, den gesamten deutschen Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 "klimaneutral" zu machen.
Die höheren Anforderungen sollen für Altbauten allerdings nicht gelten. Ein Sanierungszwang für Bestandsimmobilien ist nicht vorgesehen.
Ausschüsse empfehlen umfangreiche Änderungen
Die beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung nur mit umfangreichen Auflagen zuzustimmen.
So wollen zum Beispiel der Wirtschaftsausschuss und der Wohnungsbauausschuss den Informationsgehalt der Angaben zum Endenergiebedarf in Immobilienanzeigen für den Verbraucher durch mehr Transparenz erhöhen. Zudem wollen sie komplizierte Übergangsregelungen aus der Verordnung streichen, um so die Anwendbarkeit der Vorschrift zu erleichtern.

Ausschüsse empfehlen umfangreiche Änderungen
© Bundesrat
Bei den vorgeschriebenen Stichproben von Energieausweisen möchte der Ausschuss für Wohnungswesen Doppelprüfungen und unnötige Bürokratie vermeiden. Zudem will er die Informationen der Energieausweise durch einheitliche Berechnungsverfahren transparenter gestalten.
Der Umweltausschuss setzt sich unter anderem dafür ein, dass Gebäudeeigentümer Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden, nach 30-jähriger Nutzungsdauer zu erneuern haben.
Der Finanzausschuss empfiehlt als einziger, der Verordnung unverändert zuzustimmen.
Umweltausschuss fordert zwei Milliarden Euro jährlich
In einer begleitenden Entschließung macht der Umweltausschuss zugleich deutlich, dass es zum Gelingen der Energiewende notwendig ist, die Förderprogramme zur Gebäudemodernisierung mit zwei Milliarden Euro jährlich auszustatten. Die Förderung sei auf diesem Niveau zu verstetigen und wieder in den Bundeshaushalt zu überführen. Auf diese Weise erhielten private Investoren sowie die Wohnungs- und Bauwirtschaft die erforderliche Planungssicherheit.
Welchen Empfehlungen seiner Ausschüsse der Bundesrat letztendlich folgt, entscheidet sich in der Plenarsitzung am 11. Oktober 2013.