Zudem möchte der Bundesrat mit den Änderungen unnötige Bürokratie vermeiden und die Anwendbarkeit der Vorschrift insgesamt erleichtern.
Die Bundesregierung hat die Forderungen des Bundesrates in ihrer Kabinettssitzung am 16. Oktober 2013 akzeptiert.
Bundesrat fordert zwei Milliarden Euro jährlich
Trotz der letztendlich erteilten Zustimmung machen die Länder sehr deutlich, dass sie die vorgelegte Verordnung in wesentlichen Punkten für unzureichend halten. Sie gebe kaum ausreichende Antworten auf die enormen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen, die der Energieverbrauch im Gebäudebereich aufwerfe.
Allein durch die verschiedenen parallelen Energiesparvorschriften - Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - leide die Akzeptanz und Transparenz erheblich.
Der Bundesrat sieht daher die dringende Notwendigkeit, erhebliche Vereinfachungen in diesem Bereich zu erreichen und fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich mit den Ländern eine grundlegende Überarbeitung der entsprechenden Vorschriften anzugehen.
Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass es zum Gelingen der Energiewende notwendig ist, die Förderprogramme zur Gebäudemodernisierung mit zwei Milliarden Euro jährlich auszustatten. Die Förderung sei auf diesem Niveau zu verstetigen und wieder in den Bundeshaushalt zu überführen. Auf diese Weise erhielten private Investoren sowie die Wohnungs- und Bauwirtschaft die erforderliche Planungssicherheit.
Bis 2050 sollen Wohnungen "klimaneutral" sein

Vorschriften über Energieausweise werden weiterentwickelt
© panthermedia | Erich Huth
Die Verordnung, die letztmals im Jahr 2009 novelliert wurde, setzt die Europäische Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sowie einzelne Beschlüsse der Bundesregierung zu Energiekonzept und Energiewende um.
Hierzu ist unter anderem die Anhebung der Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von neuen Gebäuden geplant. Nach den heute vom Bundesrat beschlossenen Vorgaben soll ab dem Jahr 2016 eine Reduzierung des zulässigen Jahresprimärenergiebedarfs um 25 Prozent erfolgen. Zudem müssen die Vorschriften über Energieausweise weiterentwickelt werden. Vorgesehen ist auch eine Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen.
Alle Maßnahmen sollen dafür sorgen, den Energieverbrauch von Gebäuden bis 2020 nachhaltig zu senken. Langfristiges Ziel ist es, den gesamten deutschen Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 "klimaneutral" zu machen.
Die höheren Anforderungen gelten allerdings nicht für Altbauten. Ein Sanierungszwang für Bestandsimmobilien ist nicht vorgesehen.