Der 1958 in Hamburg geborene Jurist ist seit dem 19. Februar 2013 Ministerpräsident seines Landes und seit diesem Tag auch Mitglied des Bundesrates.
Die symbolische Amtsübergabe zwischen Stephan Weil und seinem Amtsvorgänger Winfried Kretschmann erfolgte bereits am 3. Oktober beim Bürgerfest zum Tag der Deutschen Einheit, das in diesem Jahr in Stuttgart gefeiert wurde.
Föderalismus ist eine tolle Sache
In launiger Atmosphäre überreichte der noch amtierende Bundesratspräsident - im Zelt des Bundesrates in Stuttgart - seinem designierten Nachfolger den großen Schlüssel zum Bundesratsgebäude und wünschte ihm für seine Amtszeit eine glückliche Hand.
Angesprochen auf die Ziele seiner Präsidentschaft sagte Weil, er wolle die Bürger noch stärker davon überzeugen, dass der Föderalismus eine tolle Sache ist. Es sei ihm deshalb ein Anliegen, den Bundesrat in der Öffentlichkeit noch präsenter zu machen.
Zudem betonte der zukünftige Präsident, dass er sich in dem nun bevorstehenden Jahr in erster Linie als Repräsentant der 16 deutschen Länder sieht. Dies sei eine große Ehre und erfülle ihn auch mit ein wenig Stolz.
Gentlemen's Agreement
Stephan Weil und Winfried Kretschmann bei der symbolischen Amtsübergabe
© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013
Die Reihenfolge der jährlich wechselnden Präsidentschaft im Bundesrat geht zurück auf eine Vereinbarung der Ministerpräsidenten aus dem Jahr 1950. In Königstein/Taunus beschlossen sie, für die jährlich neu vorzunehmende Wahl die Ministerpräsidenten in der Reihenfolge der Einwohnerzahlen ihrer Länder vorzuschlagen. Begonnen wurde mit dem Regierungschef des Landes mit den meisten Einwohnern.
Durch dieses Verfahren wollte man die Wahl des Bundesratspräsidenten von politischen Erwägungen freihalten – das Amt sollte möglichem Streit der Länder und Parteien entzogen sein.
In einer Zusatzvereinbarung beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz 1990, auch die fünf ostdeutschen Länder in den Turnus aufzunehmen. Der erste Präsident aus den "Neuen Ländern" war Dr. Alfred Gomolka aus Mecklenburg-Vorpommern.
Viel Verantwortung für den neuen Präsidenten
Die Aufgaben des Präsidenten sind vielfältig. In erster Linie obliegt ihm die Vorbereitung und Leitung der Plenarsitzungen der Länderkammer. Daneben sieht die Verfassung auch die Vertretung des Bundespräsidenten vor, wenn dieser an der Amtsausübung gehindert ist.
Gleiches gilt für den Fall der vorzeitigen Erledigung des Amtes. Diese Verantwortung traf zum Beispiel die Präsidenten Jens Böhrnsen und Horst Seehofer, die nach den Rücktritten von Horst Köhler und Christian Wulff in den Jahren 2010 und 2012 jeweils für einen Monat die Aufgaben des Bundespräsidenten zu übernehmen hatten.