Bundesrat will drohende Steuerausfälle verhindern

Stapel mit Euromünzen

© dpa | W. Musterer

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 8. November 2013 einstimmig einen Gesetzentwurf zur Änderung diverser steuerrechtlicher Regelungen und außersteuerlicher Normen beschlossen. Sie wollen hiermit in den Jahren 2014-2017 Steuerausfälle in Höhe von mehr als 400 Millionen Euro verhindern.

Der Bundesrat leitet den Entwurf des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes nun als besonders eilbedürftige Vorlage an die Bundesregierung weiter, die ihn innerhalb von drei Wochen dem Bundestag zur Beschlussfassung vorzulegen hat. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen.

Investmentsteuerrecht bedarf umfangreicher Änderungen

Der Gesetzentwurf dienst dazu, insbesondere das Investmentsteuerrecht an das im Sommer des Jahres beschlossene Kapitalanlagegesetzbuch anzupassen, das unter anderem zur Umsetzung verschiedener europäischer Vorgaben verabschiedet wurde. Zudem sollen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten im Investmentsteuerrecht beseitigt, die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des geplanten FATCA-Abkommens mit den USA geschaffen und Vereinfachungen im Einkommensteuerrecht erreicht werden.

Weiterhin sind Regelungen im Zusammenhang mit der neu eingeführten Investment-Kommanditgesellschaft und zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung der entgeltlichen Übertragung von Verpflichtungen vorgesehen. Zur Vermeidung bestimmter Steuerstundungsmodelle im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wirtschaftsgütern im Umlaufvermögen schlagen die antragstellenden Länder eine weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes vor.

Extreme Einnahmeverluste befürchtet

Minister Walter-Borjans am Rednerpult

Minister Walter-Borjans sieht dringenden Handlungsbedarf

© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013

In der Debatte wies der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans darauf hin, dass der Vorgang außerordentlich eilbedürftig ist. Sollte das Gesetz nicht bis zum 31. Dezember des Jahres in Kraft treten, drohten den öffentlichen Haushalten beispielsweise durch die "Hebung stiller Lasten" extreme Einnahmeverluste durch Steuerausfälle.

Er appellierte daher nachdrücklich an Bundesregierung und Bundestag, keine Zeit verstreichen zu lassen und das Gesetzgebungsverfahren zügig abzuschließen. Mit dem von allen Ländern unterstützten Gesetzentwurf gebe es eine gute Grundlage, die Dinge noch rechtzeitig regeln zu können.

Auch der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, verwies auf die extreme Eilbedürftigkeit. Auch er vertrat die Ansicht, dass das Gesetz unbedingt noch in diesem Jahr in Kraft treten muss, um bestehende Steuerschlupflöcher zu schließen. Hieran hätten Bund und Länder ein gemeinsames Interesse. Er dankte daher den antragstellenden Ländern ausdrücklich für den Gesetzentwurf, der eine hervorragende Grundlage für die weiteren Beratungen sei.

Zweiter Anlauf

Drucksache

Länder verwiesen den Beschluss in den Vermittlungsausschuss

© Bundesrat | Frank Bräuer

Der vorliegende Entwurf ist bereits der zweite Versuch in diesem Jahr, die komplexe Steuerrechtsmaterie zu regeln. Das vom Bundestag in der ersten Jahreshälfte beschlossene Gesetz hielten die Länder für unzureichend und verwiesen es daher im Sommer in den Vermittlungsausschuss. Sie befürchteten damals unter anderem, dass fehlende gesetzliche Regelungen zur "Hebung stiller Lasten" weitere erhebliche Steuerausfälle verursachen würden (der jetzt vorgelegte Entwurf sieht zur Lösung dieser Problematik Betriebsausgabenstreckungen und Erwerbsbesteuerungen vor, die die Steuerausfälle begrenzen und zeitlich strecken sollen).

Trotz intensiver Bemühungen war es im Vermittlungsausschuss bis zum Ende der Legislaturperiode des Bundestages allerdings nicht möglich gewesen, das Vermittlungsverfahren abzuschließen. Das Gesetz ist somit zwischenzeitlich der Diskontinuität unterfallen.

Stand 08.11.2013

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