Auf der Agenda der Länderkammer für den 29. November 2013 stehen Initiativen von Baden-Württemberg und Hamburg zur Privilegierung entsprechender Fahrzeuge durch Änderungen des Straßenverkehrs- und Zulassungsrechts. Beide Länder setzen sich in ihren Vorlagen auf unterschiedliche Weise insbesondere dafür ein, Parkvorrechte - zum Beispiel an speziellen Ladestationen - für Elektrofahrzeuge einzuführen.
Unterschiedliche Herangehensweise

Besondere Kennzeichnung ist Voraussetzung für Befreiungen
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Hamburg schlägt hierzu in einem eigenen Gesetzentwurf vor, rechtssichere Regelungen zu Parkvorrechten und Parkgebührenbefreiungen für Elektrofahrzeuge in das Straßenverkehrsgesetz aufzunehmen. Hierdurch sollen kostenfreie Stellflächen für Elektrofahrzeuge an speziell eingerichteten Ladestationen geschaffen werden können.
Baden-Württemberg geht einen anderen Weg und möchte die Bundesregierung mit einer Entschließung auffordern, zeitnah Regelungen vorzulegen, die begrenzte und befristete Privilegien für besonders schadstoffarme Fahrzeuge insgesamt beinhalten. Auch aus Sicht Baden-Württembergs ist es jedoch insbesondere erforderlich, eine Ausweisungsmöglichkeit von Parkplätzen - inklusive eines entsprechenden Verkehrszeichens - für das Laden von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Straßenraum zu schaffen. Zudem hält es das Land allerdings auch für nötig, ein Konzept zur eindeutigen Kennzeichnung von Fahrzeugen mit besonders geringem CO2- und Schadstoffausstoß zu erarbeiten. Auch schadstoffarme Euro VI-Fahrzeuge sollten mittels einer besonderen Plakette eindeutig gekennzeichnet werden können.
Ausschüsse wollen die Anliegen zusammenführen

Ausschüsse empfehlen die Annahme der Vorlagen
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Die beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, beide Initiativen in jeweils modifizierter Form anzunehmen und die Anliegen damit teilweise zusammenzuführen. Den von Hamburg vorgelegten Gesetzentwurf wollen die Ausschüsse um den Vorschlag Baden-Württembergs ergänzen, nicht nur Elektrofahrzeuge, sondern auch besonders emissionsarme Kraftfahrzeuge in zukünftige Privilegierungen einzubeziehen. Den Entschließungsantrag Baden-Württembergs möchten die Fachpolitiker dementsprechend inhaltlich auf die Forderung zur besonderen Kennzeichnung umweltfreundlicher Fahrzeuge beschränken.
Die endgültige Entscheidung trifft der Bundesrat in seiner Sitzung am 29. November 2013.