Botschafterin der Niederlande zu Besuch im Bundesrat

Botschafterin Monique van Daalen und Bundesratsdirektor Gerd Schmitt

© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013

Am 21. November 2013 absolvierte die neue Botschafterin des Königreichs der Niederlande, Monique van Daalen, ihren Antrittsbesuch in der Länderkammer. Der Direktor des Bundesrates, Staatssekretär Gerd Schmitt, empfing die Botschafterin am frühen Nachmittag zu einem ausführlichen Gespräch.

Van Daalen ist die höchste diplomatische Vertreterin der Niederlande in Deutschland und seit August des Jahres bevollmächtigte Botschafterin ihres Landes. Die Historikerin, die Moderne Asiatische Geschichte an der Universität von Amsterdam studierte, ist die erste Frau an der Spitze der niederländischen Vertretung in Berlin.

Bundesrat hat eine starke verfassungsrechtliche Stellung

Botschafterin van Daalen und Staatssekretär Schmitt im Gespräch

Botschafterin van Daalen und Staatssekretär Schmitt im Gespräch

© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013

Staatssekretär Schmitt und die Botschafterin erörterten in ihrem Gespräch zunächst die sehr guten Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Ländern. Im weiteren Verlauf des Treffens erläuterte der Direktor die Besonderheiten der föderalen Struktur Deutschlands und die herausgehobene Rolle des Bundesrates in diesem System. Hierbei hob er insbesondere die starken Mitwirkungsrechte der Länderkammer im Gesetzgebungsverfahren des Bundes hervor.

Schmitt ging in diesem Zusammenhang auch auf das nicht immer leicht zu durchschauende Zusammenspiel zwischen Bundesrat und Bundestag ein. Er schilderte ausführlich die verfassungsrechtlich vorgesehenen Möglichkeiten zur Kompromissfindung im Vermittlungsausschuss und betonte, dass dieses besondere Verfahren zwar häufig komplex und zuweilen schwierig sei, ganz überwiegend aber zum Erfolg führe.

Abschließend gingen die Botschafterin und der Staatssekretär auf Fragen der Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union ein. Hierbei erörterten sie insbesondere die mittlerweile bestehenden Möglichkeiten der Nationalstaaten, mit der Subsidiaritätsrüge drohende Kompetenzüberschreitungen der europäischen Gremien verhindern zu können.

Stand 21.11.2013

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