Derzeit haben EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen keinen Anspruch auf Teilnahme an den Integrationskursen.
Sie können lediglich im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden. Menschen im laufenden Asylverfahren und Geduldete haben dagegen bislang nicht einmal diese Möglichkeit.
Ausschluss vom Erwerb der deutschen Sprache
Sprachkenntnis ist Grundvoraussetzung für Integration
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Damit wird ein Personenkreis, von dem ein Teil später seinen Aufenthaltsstatus verfestigen kann und sein Leben in Deutschland verbringt, zum Teil über Jahre von der staatlich finanzierten Möglichkeit des Erwerbs der deutschen Sprache ausgeschlossen.
Zur Begründung ihrer Initiative führen die Länder daher unter anderem aus, dass das Beherrschen der deutschen Sprache eine entscheidende Grundvoraussetzung zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist. Auch für Menschen im Asylverfahren und ohne dauerhaften Aufenthaltstitel sei der Spracherwerb lebensnotwendig und wichtiger Schlüsselfaktor für gesellschaftliche Teilhabe und beruflichen Zugang.
Die Lebensrealität zeige, dass ein nicht unerheblicher Teil dieser Menschen letztlich über einen langen Zeitraum in Deutschland lebt. Die Entscheidung über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erfolgt nämlich häufig erst nach einem mehrjährigen Aufenthalt.
Die fehlende Möglichkeit zum Spracherwerb wirke sich daher in besonderem Maße ungünstig auf die Lebensperspektive der Betroffenen aus. Die Folgen seien oftmals Ausschluss vom gesellschaftlichen Leben und soziale Isolation. Dies betreffe auch den Arbeitsmarktzugang dieser Personengruppe.
Es sei widersprüchlich, den Genannten unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erlauben, sie aber von den Teilnahmemöglichkeiten an den Integrationskursen und den für die Berufsausübung zwingend notwendigen Möglichkeiten des Erwerbs deutscher Sprachkenntnisse auszuschließen.
Integrationskurse sind ein geeignetes Instrumentarium
Der Zugang zu den Integrationskursen soll daher breiter geöffnet werden und für alle Teilnahmeberechtigten künftig kostenfrei sein. Diese seien als Grundangebot ein geeignetes Instrumentarium für die Orientierung im Alltag und für weiterführende Maßnahmen, da sie auf die Bedarfe von Zugewanderten ausgelegt sind.
Sie würden auch den Zugang zum Arbeitsmarkt wesentlich erleichtern, was durch den dann sichergestellten Lebensunterhalt auch eine nicht unerhebliche Entlastung der öffentlichen Kassen bedeuten könnte. Das frühzeitige Erlernen der deutschen Sprache würde Eltern zudem in die Lage versetzen, die Schulausbildung ihrer Kinder besser zu unterstützen, so der Bundesrat in seiner Begründung.
Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die ihn dem Bundestag innerhalb von sechs Wochen zur Entscheidung vorzulegen hat.
Zeit für einen weiteren Quantensprung
Innenminister Andreas Breitner während seiner Rede
© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013
Der schleswig-holsteinische Innenminister Andreas Breitner wies in seiner Rede darauf hin, dass die Sprachförderung bereits seit dem Jahr 2005 grundsätzlich rechtlich verankert ist. Neun Jahre später sei es nun Zeit für einen weiteren Quantensprung. Die Teilnahmeberechtigung an den Integrationskursen dürfe keine Frage des Aufenthaltsstatus mehr sein.
Daher sollten zukünftig auch EU-Bürger, Ausländer mit Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen sowie Asylsuchende und Geduldete einen Teilnahmeanspruch haben. Ziel sei es, den Genannten die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Es gehe aber auch darum, das Potenzial dieser Gruppe für die Gesellschaft zu nutzen. Hierzu sei eine schnelle Integration in das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Leben erforderlich.