Was war geschehen? Im Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD verabredet, die so genannte Optionsregelung zu novellieren. Diese zwingt junge Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft nach derzeit geltendem Recht, sich bei Volljährigkeit zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsbürgerschaft zu entscheiden.
Die Bundesregierung hatte angekündigt, hierzu einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die Eckpunkte, die daraus vorab bekannt wurden, werden von einigen Landespolitikern und in den Medien kritisiert - beispielsweise die geplante Pflicht, den langjährigen Aufenthalt in Deutschland durch einen deutschen Schulabschluss nachzuweisen. Daher haben Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg einen eigenen Entwurf formuliert und ihn am 7. März dem Bundesrat zugeleitet. Darin schlagen sie vor, die Optionsregelung vollständig und ohne Bedingungen aufzuheben. Unerheblich soll künftig sein, ob die deutsche Staatsbürgerschaft durch Geburt oder nachträgliche Einbürgerung zustande kam.
Kritik von mehreren Seiten

Bundesregierung will deutschen Schulabschluss als Voraussetzung
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Die Kritiker der Landesinitiative sehen in der Vorlage ein absprachewidriges Verhalten, da in den Koalitionsverhandlungen im Herbst 2013 lange um die Frage gerungen worden sei, unter welchen Bedingungen die Optionsregelung aufgehoben werden solle. Manche Kommentatoren nahmen die Debatte als Zeichen dafür, dass die Große Koalition im Bundesrat Schwierigkeiten haben werde, ihre eigenen Vorhaben durchzubringen, weil die drei Länder mit rot-grüner Regierung die Linie der "GroKo" verlassen und sich zudem mit der Bundes-SPD nicht abgestimmt hätten. Andere werten ihn als Beweis, dass im Bundesrat eben nicht Partei-, sondern Landesinteressen im Vordergrund stehen und insbesondere Länder mit Koalitionen sich nicht einfach ins so genannte A- oder B-Lager einordnen lassen.
Keine Entscheidung in dieser Woche
Eine Entscheidung in der Sache fällt am 14. März 2014 noch nicht. Der Präsident wird den Gesetzentwurf erst einmal zur weiteren Behandlung in die Fachausschüsse überweisen - so haben es die Initiatoren beantragt. In den nächsten Wochen befassen sich dann die Politiker aus den Innen-, Familien-, Frauen-, Sozial- und Jugendressorts der Länder mit dem Entwurf. Feste Fristen für die Beratungen in den Ausschüssen gibt es übrigens nicht. Möglich wäre es, abzuwarten, bis der von der Bundesregierung angekündigte Gesetzentwurf dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet wird. Oder bis sich eine Mehrheit für die Einbringungsempfehlung findet, die auch im Plenum mit seiner anders gearteten Stimmenstaffelung eine absolute Mehrheit von 35 Stimmen ergibt.
Doppelte Staatsbürgerschaft schon länger Thema im Bundesrat

Bundesrat befasst sich schon zum 2. Mal mit diesem Thema
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Das Thema doppelte Staatsangehörigkeit ist im Bundesrat nicht neu. Schon im Sommer 2013 hatten die Länder darüber diskutiert und im Juli einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Optionspflicht in den Deutschen Bundestag eingebracht. Antragsteller damals: Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz. Der Bundestag hat die Initiative jedoch so kurz vor Ende der Legislaturperiode gar nicht mehr behandelt, sondern sie in die Diskontinuität laufen lassen.