Aktuelle Gesetzgebung Debatte um Doppelpass geht weiter

Foto: Türkischer Pass (l.) und deutscher Reisepass

© dpa | Daniel Bockwoldt

Das Thema doppelte Staatsbürgerschaft sorgt weiter für Diskussionen. Die Initiative der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, die der Bundesrat am 13. März 2014 in die Fachausschüsse überwiesen hatte, ist dort zwar vertagt worden. Allerdings gibt es Neuigkeiten von der Bundesregierung. Das SPD-geführte Justiz- und das CDU-geführte Innenministerium haben sich auf einen Kompromiss geeinigt und werden demnächst einen Gesetzentwurf ins Bundeskabinett einbringen.

Nach dem Einigungsvorschlag der beiden Ressortchefs entfällt die Optionspflicht für junge Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die bei Vollendung ihres 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt oder sechs Jahre lang eine Schule in Deutschland besucht haben. Alternativ reicht es auch aus, wenn sie einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss beziehungsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können.

Bundesrat wird sich mit dem Vorschlag befassen

Sobald das Bundeskabinett den Entwurf beschließt, wird er dem Bundesrat zur ersten Stellungnahme zugeleitet. Er könnte dann zusammen mit der Länderinitiative in den Fachausschüssen beraten werden, noch bevor sich der Bundestag mit dem Thema befasst.

Albig warnt vor Bürokratiemonster

Foto: Torsten Albig (SPD), Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig

© dpa | Kay Nietfeld

Allerdings haben bereits Ländervertreter gewarnt, der in der Bundesregierung verabredete Kompromiss könnte Aufwände für die Länderbehörden auslösen. So kritisierte der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) die Einigung als riesiges, integrationsfeindliches Bürokratiemonster. Das Ergebnis sei sehr unbefriedigend. Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz kämpften für eine weitergehende Lösung, kündigte er an.

Wie geht es weiter?

Auch wenn der Regierungsentwurf noch nicht im Wortlaut bekannt ist, deutet einiges darauf hin, dass das Vorhaben im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftig sein wird. Es wäre also automatisch gebilligt, sofern die Länder es nicht mit absoluter Mehrheit in den Vermittlungsausschuss überweisen. Diejenigen, die das Gesetz kritisieren und inhaltlich verändern wollen, müssten also 35 Stimmen sammeln, um es vorläufig zu stoppen. Bei der Abstimmung im Bundesrat würden allerdings Enthaltungen wie Nein-Stimmen gewertet - und damit im Ergebnis positiv für das Inkrafttreten zählen. Aber zunächst einmal bleibt abzuwarten, wie sich der Bundesrat zu dem Entwurf der Bundesregierung positioniert und welchen Wortlaut der Bundestagsbeschluss dann tatsächlich haben wird.

Stand 04.04.2014

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