Fortsetzung der Serie Menschen im Bundesrat Der Personalratsvorsitzende

Foto: Der Vorsitzende des Personalrates

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Der Bundesrat beschäftigt etwa 200 Mitarbeiter. Diese bilden das Sekretariat des Bundesrates und unterstützen das Verfassungsorgan bei der Vorbereitung und Durchführung seiner Sitzungen. Die Interessenvertretung der Beschäftigten übernimmt - wie in der öffentlichen Verwaltung üblich - der Personalrat.

Sein Vorsitzender ist Oberamtsrat Werner Haubner, der die Funktion seit rund drei Jahren wahrnimmt.

Als Personalrat und Marathonläufer braucht man einen langen Atem

Foto: Der Personalratsvorsitzende

Das "Schwarze Brett" hat noch nicht ausgediehnt

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Der 1960 geborene Franke studierte von 1980 bis 1983 an der Verwaltungs-Fachhochschule des Bundes in Köln und beendete dort sein Studium als Diplom-Verwaltungswirt. Haubner kam im Jahr 2004 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg zum Bundesrat und war zunächst für mehrere Jahre für die Sicherheit und den Haushalt der Länderkammer zuständig. 2011 wählten ihn die Mitarbeiter in den Personalrat, der ihn wenige Tage später zu seinem Vorsitzenden bestellte. Seitdem setzt er sich mit großem Engagement, Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen für die Interessen der Bediensteten ein, wobei er aber auch stets die Interessen der Dienststelle im Blick behalten muss. Hierfür braucht er zuweilen einen langen Atem, den er sich beim Laufen holt. Haubner ist Hobby-Langstreckenläufer und hat 2011 und 2012 sogar den Berlin-Marathon geschafft.

"Ich moderiere als Vorsitzender ein demokratisch gewähltes Gremium. Hier braucht man Mediations- und Verhandlungsgeschick, einen ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit und vor allem auch Nehmerqualitäten. Kenntnisse im Personalvertretungs-, Tarif- und Beamtenrecht reichen für diese Funktion allein nämlich nicht", beschreibt Haubner seine Aufgaben als Vorsitzender des Personalrats.

Verantwortungsvolle Aufgabe

Foto: Der Personalratsvorsitzende

Fachliteratur gehört zum notwendigen Rüstzeug

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Der Personalrat ist die Vertretung der Beschäftigten einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung. In seiner Funktion ist er vergleichbar mit dem Betriebsrat in Unternehmen der Privatwirtschaft. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und Schutzvorschriften sowie die Teilnahme an Vorstellungsgesprächen. Um seine Funktion ordnungsgemäß ausüben zu können, verfügt er über eine ganze Reihe von Beteiligungsrechten an den Entscheidungen der Dienststelle, die im Einzelnen im Bundespersonalvertretungsgesetz festgelegt sind.

Stand 25.04.2014

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