Verfassungstag Bundesrat würdigt 65 Jahre Grundgesetz

Foto: Bundesratspräsident Stephan Weil

© Bundesrat | Frank Bräuer

Bundesratspräsident Stephan Weil würdigte in der letzten Sitzung des Bundesrates das 65-jährige Bestehen des Grundgesetzes. Dieses war am 23. Mai 1949 verkündet worden und noch am gleichen Tag in Kraft getreten. Die vergangenen 65 Jahre bezeichnete Weil als eine unvergleichlich erfolgreiche Phase in der Geschichte Deutschlands. "Wir alle können uns heute mit Dankbarkeit an die Mitglieder des Parlamentarischen Rates erinnern, die dafür die Grundlagen gelegt haben", betonte Weil.

Mit dem Grundgesetz sei den Grundrechten eine herausragende Bedeutung zugewiesen und eine föderale Struktur mit Ewigkeitsgarantie geschaffen worden. "So sicherten sie den Beginn und den Fortbestand der neuen Bundesrepublik Deutschland in einer föderalen Ordnung. Der Bundesrat hat seinen Teil dazu beigetragen. Ich bin sicher, alle Länder werden auch in Zukunft alles ihnen Mögliche tun, um diesen Verfassungsauftrag weiter zu erfüllen", erklärte der Bundesratspräsident.

Die Länder gibt es länger als den Bund

Die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder erhielten im Juli 1948 von den drei westlichen Besatzungsmächten Frankreich, England und USA den Auftrag, eine Versammlung einzuberufen. Diese sollte eine demokratische Verfassung mit einer Grundrechtsgarantie und einem föderalen Staatsaufbau für Deutschland ausarbeiten.

Verfassungskonvent und Parlamentarische Rat

Foto: Blick in den Sitzungssaal

Sitzung des Stabilitätsrates

© Bundesrat | Frank Bräuer

Vom 10. bis zum 23. August 1948 tagte daraufhin der Verfassungskonvent auf der Insel Herrenchiemsee in Bayern. Er entwickelte entscheidende Grundsätze für einen föderalen und demokratischen Rechtsstaat. Auf dieser Grundlage arbeitete der Parlamentarische Rat dann den Entwurf des Grundgesetzes aus. Es war 23.55 Uhr am 8. Mai 1949, als Konrad Adenauer als damaliger Präsident des Gremiums die "Geburt" des Grundgesetzes offiziell bekannt gab.

Es ging nicht um die Zehn Gebote

Mit 53 zu 12 Stimmen hatten sich die 65 Mütter und Väter des Grundgesetzes aus den elf westdeutschen Landtagen nach einer langen und turbulenten Debatte für die neue Verfassung entschieden.

Foto: Original Grundgesetz

© Bundesregierung | Egon Steiner

"Ich musste die Mitglieder des Parlamentarischen Rates wiederholt darauf hinweisen, dass wir (…) nicht über die Zehn Gebote beschließen müssten, sondern über ein Gesetz, das nur für eine Übergangszeit gelten sollte", erklärte Adenauer nach der Abstimmung.

Nach der denkwürdigen Sitzung dauert es noch gut zwei Wochen, bis die Militärgouverneure der Besatzungszonen das Grundgesetz genehmigt und die Parlamente der westdeutschen Länder der Annahme zugestimmt hatten. Dann erst durfte der Parlamentarische Rat die Verfassung ausfertigen und verkünden: In seiner feierlichen Sitzung am 23. Mai 1949 wurde das scheinbar provisorische Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schließlich offiziell besiegelt. Die Verkündung erfolgte übrigens in der damaligen Aula der Pädagogischen Akademie zu Bonn am Rhein - dem ehemaligen Plenarsaal des Bundesrates.

Stand 23.05.2014

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.