110 Jahre Herrenhausgebäude, 65 Jahre Grundgesetz Zwei Biografien an einem Ort

Herrenhausgebäude Leipziger Straße 3-4 in den 1920er-Jahren

© wikimedia commons | Album von Berlin, Globus Verlag, Berlin ca. 1900

110 Jahre Herrenhausgebäude, 65 Jahre Grundgesetz: 2014 würdigte der Bundesrat gleich zwei wichtige Jubiläen. Beide sind eng mit zwei Persönlichkeiten verbunden.
Konrad Adenauer und Helene Weber wirkten einst im Herrenhausgebäude. Später waren sie maßgeblich an der Entstehung des Grundgesetzes beteiligt.

Als Konrad Adenauer am 23. Mai 1949 in der Aula der Pädagogischen Akademie zu Bonn – dem späteren Plenarsaal des Bundesrates – das Grundgesetz für die Bundesrepublik verkündet, ist auch Helene Weber anwesend, eine von vier Frauen im Parlamentarischen Rat. Sehr wahrscheinlich, dass Adenauer und sie schon damals Berlin als Hauptstadt eines wiedervereinigten Deutschlands sehen. Unvorstellbar dürfte es für sie aber sein, dass der Bundesrat 2000 dort ein Gebäude beziehen wird, das aufs Engste mit ihren Biografien verbunden ist – das Herrenhausgebäude an der Leipziger Straße.

Foto: Konrad Adenauer

Konrad Adenauer (1876-1967)

© Bundesarchiv | Young

Präsident des Staatsrates

In den 20er-Jahren des 20. Jahrhunderts wirken hier Adenauer und Weber. Er als Präsident des Preußischen Staatsrates, sie als Ministerialrätin im Preußischen Wohlfahrtsministerium. Adenauer kennt das Haus schon aus dem Jahr 1918, als er nach der Wahl zum Kölner Oberbürgermeister zum Mitglied des Preußischen Herrenhauses avancierte. Obwohl er in Berlin immer das Gefühl hat, „in einer heidnischen Stadt zu sein“, lässt ihn dieses Amt viele politische Erfahrungen sammeln und „am Rande der Reichspolitik“ mitwirken. Letzteres dürfte eher untertrieben sein, trägt Adenauer doch als Präsident des Preußischen Staatsrates von 1921 bis 1933 dazu bei, dass Preußen im Rückblick als „Bollwerk der Demokratie“ gilt.

Foto: Helene Weber

Helene Weber (1881-1962)

© Stadtarchiv - Stadthistorische Bibliothek Bonn

Ministerialrätin im Wohlfahrtsministerium

Helene Webers Weg in das Haus an der Leipziger Straße beginnt Ende 1918 „gleich nebenan“, im Preußischen Abgeordnetenhaus. Hier beschließt der 1. Reichskongress der Arbeiter- und Soldatenräte, dass eine Nationalversammlung zu wählen ist – erstmals auch von und mit Frauen. Helene Weber ist dabei, als sich am 6. Februar 1919 die 423 Deputierten im verschneiten und schwer bewachten Weimar versammeln. Ab 1920 leitet sie im Preußischen Wohlfahrtsministerium das Dezernat „Soziale Ausbildung und Jugendfragen“. Im Juni 1933 wird sie, die für die Zentrumspartei auch im Reichstag sitzt, aus politischen Gründen entlassen. Kurz zuvor haben die Nationalsozialisten Adenauer aus dem Amt gedrängt.

Kampf für die Rechte von Frauen

Nach 1945 bringen sich Adenauer und Weber in die politische Gestaltung Deutschlands ein, Adenauer auch beim Thema Föderalismus: Schon 1946 spricht er sich klar für einen Bundesstaat aus, „dessen Zentralgewalt alles das bekommt, was zum Bestehen des Ganzen vernünftigerweise nötig ist, aber auch nicht mehr als das. Wir wollen, dass die einzelnen Länder dieses Bundesstaates weitgehend eigene Verantwortung tragen auf allen Gebieten, in denen eine zentrale Verwaltung (…) nicht nötig ist“. Schon früh tritt Adenauer zudem für das „Recht der Frau auf freie Betätigung im beruflichen und öffentlichen Leben“ ein. Als Bundeskanzler lässt er sich dann aber zwölf Jahre Zeit, bis er eine erste Ministerin in sein Kabinett aufnimmt. Gedrängt wird er zu dieser Entscheidung vor allem von Helene Weber. Sie habe, so bemerkt er einmal, „mehr Politik im kleinen Finger als mancher Mann in der ganzen Hand”.

Im Parlamentarischen Rat engagiert sich Helene Weber mit Elisabeth Selbert, Friederike Nadig und Helene Wessel für die Gleichstellung der Frau. Gemeinsam können die „Mütter des Grundgesetzes” dieses Recht in der Verfassung verankern. Und eines würde die vier wohl heute freuen: Der Föderalismus schneidet in puncto Gleichstellung gar nicht so übel ab. Aktuell stehen in vier der 16 Landesregierungen Frauen an der Spitze. Ihr Anteil an den Mitgliedern des Bundesrates beträgt immerhin rund 40 Prozent.

Stand 11.12.2014

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