Die Bundestagsfraktion DIE LINKE und zwei ehemalige Abgeordnete haben ein Verfahren vor dem höchsten deutschen Gericht angestrengt. Sie beklagen, dass sie in den Jahren 2010/11 zu Unrecht von Arbeitsgruppen bzw. informellen Gesprächskreisen des Vermittlungsausschusses zum Thema Hartz-IV-Reform ausgeschlossen worden seien. Bundesrat, Bundestag und Vermittlungsausschuss als Antragsgegner halten die Klage für unzulässig bzw. unbegründet.
Kompromisslinien ausloten
Arbeitsgruppen im Vorfeld einer Sitzung des Vermittlungsausschusses sollen mögliche Kompromisslinien vorbereiten und die streitigen Fachfragen für die 32 Auschuss-Mitglieder im kleinen Kreis vorsondieren. Ihre Zusammensetzung ist in der Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses nicht förmlich geregelt.
Noch keine Entscheidung in der Sache
In der mündlichen Verhandlung am 19. Mai 2015 werden die verschiedenen Positionen der Antragssteller und Antragsgegner erörtert. Eine Entscheidung in der Sache wird an diesem Tag noch nicht fallen.
Zum Hintergrund
Der Vermittlungsausschuss hat die Aufgabe, bei unterschiedlichen Vorstellungen von Bundestag und Bundesrat zu einem Gesetz einen Kompromiss zu finden. Beide Häuser entsenden jeweils 16 Mitglieder. Die Beratungen sind vertraulich, Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Der Ausschuss hat keine eigenen Entscheidungsrechte, sondern unterbreitet einen Einigungsvorschlag. Über diesen entscheidet zunächst der Bundestag, danach der Bundesrat.