Dieser Vorbehalt bewirkte, dass Berlin in der Länderkammer nur bei Beschlüssen mit Innenwirkung - zum Beispiel Anträgen zur Geschäftsordnung – mit den anderen Ländern gleichberechtigt war. Der Berliner Stimmführer beteiligte sich zwar an allen Vorlagen, die Stimmen wurden bei Beschlüssen mit Außenwirkung jedoch nicht mitgezählt.
Schreiben der Botschafter der Westalliierten
Der Vorbehalt wurde durch Schreiben der Botschafter der drei Westalliierten vom 8. Juni 1990 an den Bundeskanzler aufgehoben. Mit Beschluss vom 21. Juni 1990 stellte das Präsidium des Bundesrates darauf einmütig fest, dass das Land Berlin ab sofort die volle Stimmberechtigung im Bundesrat besitzt.

Walter Momper, Regierender Bürgermeister von Berlin, bei der 615. Plenarsitzung
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Der damalige Bundesratspräsident, Berlins Regierender Bürgermeister Walter Momper, sagte zu Beginn der Sitzung der Länderkammer am 22. Juli 1990: "Ich möchte den Drei Mächten für diesen Schritt herzlich danken. Er markiert ein Stück Normalisierung in Deutschland. Die am meisten von den revolutionären Veränderungen der letzten Monate betroffene Stadt unseres Landes wird dadurch in die Lage versetzt, mit dem Gewicht unserer Stimmen – so darf ich in diesem Zusammenhang wohl sagen – die Entscheidungen des Einigungsprozesses zu beeinflussen".
Abstimmung zur Währungsunion

Das neue Zahlungsmittel für die DDR-Bürger: die Deutsche Mark
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Das erste im Bundesrat mit den Berliner Stimmen behandelte Gesetz war übrigens die Ratifizierung des Vertrags vom 18. Mai 1990 über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Der Bundesrat stimmte diesem für die weitere Entwicklung der deutschen Einheit bedeutenden Gesetz in der genannten Sitzung nach ausführlicher Debatte zu. Es trat am 1. Juli 1990 in Kraft und machte die D-Mark zum alleinigen Zahlungsmittel in der DDR.