Historie Warum es keine Bundesländer gibt

Foto: Deutschlandkarte und Wappen der 16 Länder

© Bundesrat

BUNDESLÄNDER – man hört und liest den Begriff überall, hat ihn in der Schule verinnerlicht und doch – er ist falsch. Denn richtig heißen die Glieder der Bundesrepublik schlicht LÄNDER.

"Bundesländer" gibt es in Deutschland nicht. Und das hat geschichtliche Gründe. Nach dem zweiten Weltkrieg existierte Deutschland als Staat nicht mehr, auch die Länder, aus denen sich das Reich zusammensetzte, waren verschwunden. Die vier Siegermächte teilten das eroberte Gebiet in vier Besatzungszonen. Mit denen war allerdings buchstäblich kein Staat zu machen.

Länder schlossen sich zur Bundesrepublik zusammen

In den drei Westzonen verfolgte man die Idee einer föderalen Struktur und gründete Länder mit demokratisch gewählten Landesregierungen – einige der Neugründungen gab es so schon seit Jahrhunderten, wie Bayern oder die Hansestadt Hamburg, andere waren völlige Neuschöpfungen wie das große Nordrhein-Westfalen. Und diese Länder wiederum schlossen sich 1949 zur Bundesrepublik Deutschland zusammen.

Der neue, westdeutsche Staat war also eine Gründung der deutschen Länder. Und da der Bund erst nach den Ländern und durch sie kam, spricht man auch heute noch von "Ländern", nicht von "Bundesländern".

Gut erkennbar ist dies besonders im offiziellen Zusammenhang: Der Titel "Ministerpräsident des Landes Hessen" kommt uns ebenso normal vor wie der "Landesmeister" oder die "Landesgrenze".

Die DDR hatte die Länder 1952 abgeschafft

Foto: Karte von 1952

Die Geburt der Neuen Länder

© picture alliance | dpa

In der sowjetischen Besatzungszone sah es ein wenig anders aus. Zunächst gab es dort auch fünf Länder, doch teilte man den neu gegründeten Staat schon 1952 in Bezirke auf, die alle zentral aus der Hauptstadt Ostberlin regiert wurden.

Erst im Vorfeld der Vereinigung 1990 wurden die fünf Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen durch Beschluss der DDR-Volkskammer neu gegründet.

Dieser Text stammt im Wesentlichen aus "Einblick - Beiträge zu Bundesrat und Föderalismus", bestellbar unter: Informationsmaterial

Stand 30.07.2015

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