12. Sitzung des Stabilitätsrates Erfolgreiche Konsolidierung trotz Flüchtlingszuwanderung

Foto: Finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble

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Am 9. Dezember 2015 tagte der Stabilitätsrat zum zwölften Mal. Eingeladen hatten zu der Sitzung im Gebäude des Bundesrates Hessens Finanzminister Thomas Schäfer, der zugleich Vorsitzender der Finanzministerkonferenz ist, und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble.

Europäische Finanzierungsvorgaben werden eingehalten

Der Stabilitätsrat kam zu der Einschätzung, dass das gesetzlich zulässige gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes trotz neuer Herausforderungen aufgrund der Zuwanderung von Flüchtlingen und Asylbewerbern eingehalten wird.

Foto: Blick in den Festsaal

Die Mitglieder des Stabilitätsrates während der Sitzung

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Die erfolgreiche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen in den vergangenen Jahren ermöglicht es, die europäischen Vorgaben weiterhin einzuhalten. Auch der Beirat, der den Stabilitätsrat als unabhängiges Gremium in seiner Arbeit begleitet, erwartet keine Defizitverletzung für dieses und nächstes Jahr.

Sanierungserfolge schreiten voran

Auf der Tagesordnung stand auch die jährliche Haushaltsüberwachung von Bund und Ländern auf Grundlage der Stabilitätsberichte.

Foto: Pressekonferenz

Pressekonferenz zur Sitzung des Stabilitätsrates

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Die Überprüfung ergab, dass sich beim Bund und den Ländern, die sich nicht im Sanierungsverfahren befinden, keine Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage ergeben. Auch in Berlin und Schleswig-Holstein wurden keine Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage festgestellt. Der Stabilitätsrat ist der Ansicht, dass beide Länder ihre Sanierungsverfahren im kommenden Jahr erfolgreich abschließen können.

Der Stabilitätsrat begrüßt, dass sowohl Bremen als auch das Saarland ihre grundsätzliche Bereitschaft zu einer Verlängerung ihrer Sanierungsvereinbarungen erklärt haben. Die Verlängerung der bisherigen Konsolidierungsanstrengungen könne zur Einhaltung der Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 beitragen.

Der Stabilitätsrat

Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder. Er wurde in Zuge der Föderalismusreform II errichtet. Zusammen mit der Schuldenbegrenzungsregel stärkt der Stabilitätsrat die institutionellen Voraussetzungen zur Sicherung langfristig tragfähiger Haushalte im Bund und in den Ländern.

Quelle: Sekretariat Stabilitätsrat

Stand 10.12.2015

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