Was macht eigentlich ... … der Bundesratspräsident?

Foto: Bundesratspräsident Stanislaw Tillich bei einer Rede im Bundesrat

© Bundesrat | Frank Bräuer

Er ist Repräsentant eines Verfassungsorgans und Vertreter des Bundespräsidenten – manche sagen sogar, der zweite Mann im Staat. Trotzdem sind die vielfältigen Rechte und Pflichten des Präsidenten der Länderkammer nicht jedem bekannt.

Seine Hauptaufgaben sind weniger politischer Natur - er bereitet die Plenarsitzungen vor und leitet sie. Dazu bittet er die Mitglieder des Bundesrates zwischen elf und zwölf Mal im Jahr in das ehemalige Preußische Herrenhaus. Es liegt auch an ihm, die abgegebenen Stimmen im Plenum auszuzählen, die regelmäßig durch Handzeichen abgegeben werden.

Die Sitzungsleitung – zu der auch das Hausrecht gehört - hat er unparteiisch auszuüben, wie er auch generell zu einer parteipolitisch unabhängigen und neutralen Amtsführung verpflichtet ist.

Königsteiner Abkommen

Um die Neutralität sicherzustellen, haben sich die Ministerpräsidenten der Länder im sogenannten Königsteiner Abkommen von 1950 darauf verständigt, den Bundesratspräsidenten bzw. die Bundesratspräsidentin in einer festen Reihenfolge aus dem Kreis der Regierungschefinnen und -chefs der Länder zu wählen. Durch diese Ritualisierung werden die Wahlen, die praktisch einem jährlichen Rotationsprinzip entsprechen, parteipolitischen Auseinandersetzungen entzogen und alle Länder gleichbehandelt.

Der Präsident im Ausland

Ankunft von Bundesratspräsident Tillich in Rom

Ankunft von Bundesratspräsident Tillich in Rom

© Sächsische Staatskanzlei | Matthias Rietschel

Der Vorsitzende der Länderkammer ist viel unterwegs. Zu seinen Aufgaben gehört nämlich auch die Vertretung Deutschlands "in allen Angelegenheiten des Bundesrates". Im Auftrag der parlamentarischen Diplomatie besucht er Länder auf allen Kontinenten. Der Bundesratspräsident trägt damit wesentlich zur Vertiefung diplomatischer Beziehungen bei und spricht auf seinen Reisen konkrete Herausforderungen an.

Regelmäßig ist er zudem Gastgeber von Delegationen, die den Bundesrat besuchen. Vertreter der Länderkammer sind international gefragte Gesprächspartner - insbesondere zum Thema Föderalismus wird der Meinungsaustauch mit ihnen gesucht.

Vertreter des Bundespräsidenten

"Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen." So lautet Artikel 57 Grundgesetz. Doch was bedeutet das konkret?

Praktisch bedeutsam wird die Vorschrift, wenn der Bundespräsident außer Stande ist, sein Amt auszuüben - etwa wegen einer schweren Krankheit oder einem Auslandsaufenthalt.

Seltener tritt der Fall ein, dass das Amt des Bundespräsidenten vor dem Ablauf der regulären Amtszeit endet - beispielsweise durch Rücktritt oder Tod. Bislang kam das zweimal vor: Nach dem Rücktritt von Horst Köhler bis zum Amtsantritt von Christian Wulff nahm Jens Böhrnsen als damaliger Bundesratspräsident die Befugnisse des Bundespräsidenten wahr. Nachdem Christian Wulff zurücktrat, war es an Horst Seehofer, ihn bis zum Amtsantritt von Joachim Gauck zu vertreten.

Ist der Bundespräsident an der Ausübung seiner Befugnisse gehindert, gehen diese im vollen Umfang auf den Bundesratspräsident über. Er kann somit Gesetze ausfertigen und verkünden, Beamte, Richter, Offiziere und Unteroffiziere ernennen, Begnadigungen aussprechen, ausländische Botschafter beglaubigen und empfangen sowie den Bundeskanzler und die von ihm vorgeschlagenen Minister ernennen - um nur einige Befugnisse zu nennen.

Veranstaltungen und Schirmherrschaften

Foto: v.l.n.r. Volker Bouffier und Stanislaw Tillich

Symbolische Schlüsselübergabe am Tag der Deutschen Einheit

© Bundesrat | Becerra

Hochauflösendes Bild (jpeg, 590KB)

Am Tag der deutschen Einheit ist der Präsident der Länderkammer traditionell Gastgeber. Die offiziellen Feierlichkeiten finden immer in dem Land statt, das den Vorsitz im Bundesrat innehat. Daneben lädt der Bundesratspräsident zu einer Reihe weiterer Veranstaltungen - beispielsweise zum Tag der offenen Tür im Bundesrat oder zu einem kulturellen Abend.

Schirmherrschaften übernimmt der Präsident regelmäßig insbesondere für Projekte mit Jugendlichen oder kultureller Art. In diesem Jahr wird unter anderem das Modell Europaparlament, der internationale Museumstag und ein Schülerzeitungswettbewerb vom Bundesratspräsidenten unterstützt.

Stand 08.02.2016

Termine und Schirmherrschaften:

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